Neufassung der Zweckvereinbarung über die Schulaufwandsträgerschaft für das Gymnasium Grünwald;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Am 14.12.2015 beschloss der Kreistag des Landkreises München die Neufassung des Grundsatzbeschlusses über die Förderung der Errichtung und das Betriebes der Realschulen und Gymnasien im Landkreis München (Anlage 1).

Wesentliche Neuerung des Grundsatzbeschlusses ist vor allem die Änderung der Kostenverteilung, die nun in allen Verbandssatzungen und Zweckvereinbarungen umgesetzt werden muss.

In der beiliegenden Gegenüberstellung zwischen der gültigen Zweckvereinbarung für das Gymnasium Grünwald und der Neufassung (Anlage 2) sind die Änderungen rot markiert und hierzu die Erläuterungen folgend:

§ 2 Deckung des einmaligen Aufwandes

Die Änderungen in § 2 setzen den Grundsatzbeschluss vom 14.12.2015 um und entsprechen den Formulierungen in den Verbandssatzungen.

Neu ist, dass der einmalige A ufwand definiert wird (Abs. 1) und der Landkreis München 100% der tatsächlichen Baukosten für Umbaumaßnahmen und energetisch begründete Baumaßnahmen sowie der erforderlichen Aufwendungen für Container und Raumanmietungen und der Abbruchkosten übernimmt (Abs. 2 Nr. 2.2), um die Gemeinde zu entlasten. Diese Kosten wurden vom Landkreis München bisher nicht oder nur mit 30% der zuweisungsfähigen Kosten getragen.

Aufgrund der erweiterten Zahlungsverpflichtungen (Abs. 2 Nr. 2.2) durch den Landkreis München müssen auch die Fälligkeiten der Abschlagszahlungen und die Abrechnungsmodalitäten angepasst werden (Abs. 3 und 4).

§ 3 Deckung des laufenden Aufwandes

Auch die Änderungen in § 3 setzen den Grundsatzbeschluss vom 14.12.2015 um und entsprechen den Formulierungen in den Verbandssatzungen. Insbesondere ist auch die Übernahme des laufenden Schulaufwandes für Einheiten, die nicht schulaufsichtlich genehmigt sind, aber der Schule zur Nutzung überlassen werden, aufgenommen.

§ 4 Verpflichtungen der Gemeinde und Zustimmungsvorbehalte

Die Verpflichtungen der Gemeinde (§ 4 a.F.) und die Zustimmungsvorbehalte (§ 5 a.F.) werden zusammen gefasst in § 4 n.F., der die Wahrung der Interessen des Landkreises München regelt.

So bleibt die Pflicht der Gemeinde Grünwald bestehen, vor Inangriffnahme von Baumaßnahmen, bei denen der Landkreis München 30% der zuweisungsfähigen Kosten trägt, rechtzeitig den Landkreis zu verständigen und seine Einwilligung zur Beschlussfassung der Gemeinde über die Erteilung des Planungsauftrages einzuholen (§ 4 Nr. 1 und § 5 Nr. 1 a.F. ? § 4 Abs. 1 Nr. 1 n.F.).

Neu dagegen ist entsprechend dem Grundsatzbeschluss der Zustimmungsvorbehalt des Landkreises München (Ausschuss für Bauen und Schulen) bei Baumaßnahmen über 150.000 €, die vom Landkreis München zu 100% getragen werden, und die Informationspflicht bei Kostensteigerungen von über 20% (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 n.F.)

Dagegen wird künftig darauf verzichtet, dass die Gemeinde den Landkreis München bei den Planungen der Baumaßnahmen zuzieht, Einzelnachweise über die veranschlagten Kosten vorlegt und die Einwilligung des Landkreises bei Vergaben über 250.000 € (§ 4 Nr. 1, 2. Halbsatz, § 5 Abs. 1 Nr. 2 a.F.) einholt.

Auch die Verpflichtung der Gemeinde nach § 5 Abs. 2 a.F., der zur Wahrung der Interessen des Landkreises München als Träger des Bauunterhalts die Vorlage eines Material- und Gestaltungskonzeptes vorsieht, wird in der Neufassung gestrichen.

Mit Anlage 3 ist die Neufassung der Zweckvereinbarung für das Gymnasium Grünwald beigefügt.

Diese Neufassung ist von den zuständigen Gremien der Vertragspartner zu beschließen und durch deren Vertreter zu unterzeichnen.

Der Ausschuss für Bauen und Schulen des Landkreises München und der Kreisausschuss haben bereits ihre Zustimmung in ihren Sitzungen am 02.05.2016 (Anlage 4) erteilt. Der Kreistag wird am 18.07.2016 endgültig über die Zweckvereinbarung entscheiden.

Um nach der Kreistagssitzung die Unterzeichnung der Vereinbarung durch Herrn Ersten Bürgermeister Neusiedl und Herrn Landrat Göbel gewährleisten zu können, ist die Beschlussfassung durch den Gemeinderat erforderlich.

Die unterschriebene Zweckvereinbarung wird vom Landratsamt München der Regierung von Oberbayern zur Genehmigung und anschließenden Veröffentlichung vorgelegt.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Neufassung der Zweckvereinbarung über die Schulaufwandsträgerschaft für das Gymnasium Grünwald.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 25, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.10.2016 10:58 Uhr