Öffentliches WLAN in Grünwald - Antrag der CSU-Fraktion vom 15. Mai 2013, der FDP-Fraktion vom 6. Juni 2016 und der SPD-Fraktion vom 6. Juni 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.07.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 15. Mai 2013 hat die CSU-Fraktion beantragt, die Verwaltung möge prüfen, ob die Einrichtung eines freien, kostenlosen W-LAN (GRÜNWALD W-LAN) im Gemeindegebiet an geeigneten Standorten möglich ist. Insbesondere sei zu überprüfen, welche rechtlichen Vorgaben hierbei zu erfüllen sind.

Mit dem Fraktionsvorsitzenden, Herrn Zweiten Bürgermeister Weidenbach, wurde eine spätere Bearbeitung vereinbart, da rechtlich Bedenken von der Verwaltung bestanden. Aufgrund neuer (auch gesetzlicher) Voraussetzungen erscheint aus Sicht der Verwaltung jetzt der passende Zeitpunkt, um entsprechende Beschlüsse des Gemeinderats herbeizuführen. Zudem ist von staatlicher Seite ein entsprechendes Förderprogramm aufgelegt worden. Eine Beantragung ist seit Juli 2016 möglich.

Zusätzlich stellten nunmehr jüngst die FDP-Fraktion am 6. Juni 2016 den Antrag auf öffentliches WLAN in Grünwald und die SPD-Fraktion einen Ergänzungsantrag.

Prinzipiell stellte sich für die Verwaltung die Frage, ob hier die Gemeinde tätig werden muss (eigener Wirkungskreis) und darf. Stefan Graf, Direktor beim Bayerischen Gemeindetag erklärte hierzu auf Anfrage der Gemeinde Grünwald: „Als rechtliche Vorgaben sehe ich nur die Frage, ob die Einrichtung eines Hotspots eine kommunale Aufgabe ist. Da die Gemeinde auch den Breitbandausbau fördern darf, sehe ich da kein Problem.“

Es zeigte sich, dass in den zurückliegenden Jahren auch private Telekommunikationsunternehmen eigenständig Hotspots in der Gemeinde Grünwald errichtet haben und weiterhin betreiben, beispielsweise am Derbolfinger Platz (Deutsche Telekom und Kabel Deutschland). Kabel Deutschland hat dies nach eigenem Bekunden „proaktiv“ getan.

Im Zuge von technischen Umstellungen wurden auch WLAN-Angebote durch die Gemeinde Grünwald realisiert, etwa im Rathaus in den beiden Sitzungssälen für den Betrieb des Ratsinformationssystems oder im Bürgerhaus. Diese sind jedoch nur beschränkt und nicht für jedermann nutzbar sowie lediglich temporär in Betrieb. Einzelne Bereiche, wie etwa die Gemeindebibliothek, haben eigenverantwortlich WLAN-Angebote. Für die Asylsuchenden wurde in der Traglufthalle ein Hotspot im Auftrag der Gemeinde Grünwald durch die Deutsche Telekom in Betrieb genommen; die evangelisch-lutherische Kirchengemeinde hat zusätzlich einen Hotspot an ihrem Gemeindezentrum einrichten lassen.

Mit Pressemitteilung vom 5. November 2015 informierte Staatsminister Markus Söder, MdL, über das Vorhaben, bayernweit kostenloses WLAN zu fördern und zu realisieren. Der Wortlaut: „Der Freistaat Bayern soll bis 2020 mit einem engmaschigen Netz von kostenfreien WLAN-Hotspots überzogen werden „Mindestens 10.000 freie WLAN-Hotspots sollen in ganz Bayern entstehen, 100 noch in diesem Jahr. Damit ist der Freistaat WLAN-Land Nr. 1 in Deutschland“, teilte Finanzminister Dr. Markus Söder bei der Vorstellung des Konzepts „BayernWLAN“ am Donnerstag (5.11.) in München mit. Mit dem BayernWLAN erhält jede Gemeinde die Möglichkeit, Bürgern und Touristen an ihren attraktiven Plätzen die digitale Welt zu erschließen. „Der Freistaat investiert rund 10 Millionen Euro, um allen Bürgern ein offenes und kostenfreies WLAN-Angebot zu ermöglichen. Gerade für den ländlichen Raum ist freies WLAN ein echter Standortvorteil. Damit stärken wir weiter die digitale Chancengleichheit und sorgen für gleichwertige Lebensbedingungen in ganz Bayern“ so Söder.

Noch in diesem Jahr richtet das Finanzministerium die ersten Hotspots an 100 Standorten im Bereich des Finanzressorts ein: eine staatliche Behörde in jedem Landkreis und jeder kreisfreien Stadt, darunter 10 Schlösser und Burgen, sowie zusätzlich auf 15 Schiffen der staatlichen Seenschifffahrt erhalten einen Hotspot. Erste Kommunen, z. B. Freyung, Hersbruck, Straubing, Vilshofen und Weiden, nehmen an der Erprobung teil. Ab Anfang 2016 wird das Netz aus frei zugänglichen Hotspots dann kontinuierlich verdichtet. Alle geeigneten staatlichen Behörden und kommunalen Standorte sollen mit freiem WLAN ausgestattet werden. So entsteht ein enges Netz an 5.000 Standorten in ganz Bayern mit über 10.000 Zugangspunkten. Außerdem bietet der Freistaat den Kommunen bei deren eigenem Ausbau von freiem WLAN attraktive Rahmenbedingungen: Kommunen sollen den Rahmenvertrag des Freistaates nutzen und über das WLAN-Zentrum des Landesamtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung eigene Hotspots erschließen können.

Koordiniert wird der Aufbau des BayernWLAN durch ein WLAN-Zentrum in Straubing. Das neue WLAN-Zentrum wird die Kommunen vom Antrag über die Planung bis zur Umsetzung beraten und betreuen. Es ist einheitlicher Ansprechpartner für die Kommunen. Diese stellen ihre Standorte für die Erschließung mit Hotspots zur Verfügung. Welcher Standort das ist, kann der Bürgermeister vor Ort frei entscheiden. Die Kommune gestattet die Anbringung der Accesspoints und trägt die Betriebskosten. Der Freistaat übernimmt die Kosten für die Ersteinrichtung.

Der Einstieg in das freie WLAN ist leicht und praktisch: Jeder Hotspot heißt „@BayernWLAN“. Die Startseite sieht immer gleich aus. Es sind keine Passwörter und keine Anmeldedaten erforderlich. Das Konzept sieht vor, dass ein privates Unternehmen den Betrieb der Hotspots übernimmt. Der Datenschutz wird garantiert. Jugendschutz ist selbstverständlich durch entsprechende Jugendschutzfilter des Unternehmens.

Außerdem forderte Söder den Bund auf, den Gesetzentwurf zur Störerhaftung nachzubessern. „Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Störerhaftung ist ein erster Schritt, geht aber nicht weit genug“, so Söder. Ziel ist eine Nachbesserung im Bundesrats-Verfahren dahingehend, dass die Haftungsfreistellung generell für alle Anbieter von WLAN-Zugängen gilt und ein angemessener Schutz des Urheberrechts durch Belehrungspflichten der WLAN-Betreiber gewährleistet wird. „Damit könnten schon bestehende Hotspots auch für eine breitere Nutzung freigeschalten werden und das Hotspot-Netz wird noch enger“, so der Finanzminister.“

Zur Rechtssicherheit äußerte sich jüngst das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie:

„Mehr Rechtssicherheit bei WLAN
Geänderter Gesetzentwurf bringt erhebliche Vereinfachungen

Durch die zunehmende Digitalisierung von Wirtschaft und Alltag erwarten wir heute schnellen mobilen Internetzugang immer und überall. Hierfür benötigen wir ausreichende öffentliche WLAN-Hotspots, also drahtlose lokale Funknetzwerke. Dieser Erwartung will die Bundesregierung nachkommen und so dazu beitragen, dass die enormen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Potenziale von WLAN-Funknetzen mehr und mehr ausgeschöpft werden können.

In deutschen Städten soll mobiles Internet über WLAN künftig für jeden und jede verfügbar sein. Flughäfen, Cafés oder auch Rathäuser und Bibliotheken sollen künftig rechtssicher kostenloses WLAN anbieten können. Erste Voraussetzung dafür ist eine klare Rechtslage. Hier setzt die Bundesregierung mit einer Änderung des Telemediengesetzes an.

Haftungsrisiken hemmen den Ausbau von öffentlichem WLAN in Deutschland

Eine Ursache für den geringen Ausbau der öffentlichen WLAN-Hotspots liegt darin, dass potentielle Anbieter von WLAN-Internetzugängen aufgrund von Haftungsrisiken durch eine unklare Rechtslage verunsichert sind. Sie befürchten, als sogenannte "Störer" für Rechtsverletzungen der Nutzer ihres WLAN auf Unterlassung in Anspruch genommen bzw. abgemahnt zu werden. Vor allem kleinere Unternehmen wie Cafés oder Hotels verzichten deshalb trotz des damit verbundenen Wettbewerbsnachteils oft auf die Bereitstellung von WLAN-Internetzugängen und damit auf potentielle Kunden: Einer Umfrage zufolge schrecken 59 Prozent der befragten geschäftlichen und privaten Nutzer wegen Haftungsrisiken und 43 Prozent wegen Sicherheitsbedenken davor zurück, einen Hotspot anzubieten. Deutschland liegt mit durchschnittlich 1,87 W-LAN-Hotspots auf 10.000 Einwohner bei der Verfügbarkeit von WiFi-Locations und Hotspots international weit hinter vielen anderen Ländern (zum Vergleich: Südkorea: 37,35, UK 28,67, Schweden 9,94). Mit rund drei WLAN-fähigen Endgeräten pro Kopf sind wir dem weltweiten Durchschnitt aber um Längen voraus (1,2 Geräte pro Kopf).

Keine Haftung für WLAN-Betreiber

Um mehr Rechtssicherheit zu schaffen - und Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung von öffentlichem WLAN zu erleichtern, hat die Bundesregierung im September 2015 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes beschlossen. Dieser sieht unter anderem vor, dass der in § 8 Abs. 1 TMG geregelte Haftungsausschluss von Accessprovidern auch für WLAN-Betreiber gilt. Das bedeutet, dass jemand, der sein WLAN für Andere zur Nutzung frei gibt, den gleichen Haftungsprivilegien unterliegt wie z. B. die Deutsche Telekom. Zudem gilt die Regelung für alle gleichermaßen, d. h. es gibt keine Unterscheidung zwischen großen oder kleinen, gewerblichen oder privaten Anbietern.

Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren. Der Bundesrat hat am 6. November Änderungsanträge vorgelegt, auf welche die Bundesregierung am 18. November mit einer Gegenäußerung reagiert hat. Im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestags wurde am 16. Dezember 2015 eine Expertenanhörung durchgeführt. Seitdem laufen Berichterstattergespräche zwischen den Fraktionen der SPD und der CDU/CSU. Diese haben sich am 11. Mai auf wichtige Änderungen des Telemediengesetzes geeinigt. Damit rückt eine schnelle und stärkere Verbreitung von WLAN in deutschen Städten ein ganzes Stück näher. Das Gesetz könnte im Herbst 2016 in Kraft treten. Danach können neue Geschäftsmodelle nahezu ohne Aufwand gestartet werden - auch bereits erfolgreich etablierte Geschäftsmodelle profitieren von der neuen gesetzlichen Grundlage.“

Damit dürften aus Sicht der Verwaltung auch rechtliche Bedenken spätestens im Herbst 2016 geklärt sein.


BayernWLAN

Die notwendige Koordination dieses Aufbaus und des anschließenden Betriebs übernimmt das BayernWLAN Zentrum Straubing als Dienststelle des Landesamts für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Zur Förderung der ländlichen Gebiete im Rahmen der Heimatstrategie wurde es in Straubing eingerichtet und betreut als einheitlicher Ansprechpartner die beteiligten Behörden und Kommunen vom Antrag über die Planung bis hin zur Umsetzung.

Im Februar 2016 kamen erste Informationen an die bayerischen Kommunen, wobei erst vor kurzem der Rahmenvertrag abgeschlossen werden konnte. Der Rahmenvertrag für BayernWLAN besteht mit der Firma Vodafone. Bis Ende des Jahres 2017 werden demnach bayernweit 10.000 BayernWLAN Standorte für kostenlose Internetnutzung ausgebaut.
Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen mit einem Betrag von bis zu 5.000 Euro für zwei Standorte (pro Standort max. 2.500 Euro). Dieser Betrag deckt in der Regel die anfallenden Ersteinrichtungskosten (Ortsbegehung, Verkabelungsarbeiten).
Die Kosten des Betriebs sind abhängig von der Situation vor Ort und ihren Ausbauvorstellungen. Dazu kommen jeweils noch die Kosten für die nötigen Internetanschlüsse.

Folgende Rechenbeispiele zeigen die monatlichen Kosten möglicher Konzepte auf, die als Rundumsorglos-Paket die Störerhaftung, den Jugendschutz und die Gerätemiete beinhaltet.
Rechenbeispiel  1
Ein Outdooraccesspoint  z.B. am Rathausplatz
       1 x Grundentgelt pro Hotspot                         04,62 Euro
       1 x Accesspoint Outdoor                          25,55 Euro
       Summe                                                            30,17 Euro
Rechenbeispiel  2
Ein Outdooraccesspoint  z.B. am Rathausplatz
+ ein Indooraccesspoint im Kundencenter des Rathauses
       1 x Grundentgelt pro Hotspot                          04,62 Euro
       1 x Accesspoint Outdoor                          25,55 Euro
       1 x Accesspoint Indoor                             18,47 Euro
       Summe                                                         48,64 Euro
Rechenbeispiel  3
Zwei Outdooraccesspoints z.B. am Rathausplatz
       1 x Grundentgelt pro Hotspot                         04,62 Euro
       2 x Accesspoint Outdoor                          51,10 Euro
       Summe                                                        55,72 Euro
Rechenbeispiel  4
Ein Outdooraccesspoint z.B. am Rathausplatz
Ein Indooraccesspoint im Kundencenter des Rathauses
Zwei Outdooraccesspoints z.B. am Kirchplatz
       2 x Grundentgelt pro Hotspot                         09,24 Euro
       3 x Accesspoint Outdoor                          76,65 Euro
       1 x Accesspoint Indoor                             18,47 Euro
       Summe                                                       104,36 Euro
Die Rechenbeispiele sind in Euro inkl. 19% Ust | exklusiv Internetanschlussgebühren.

Die Reichweite eines durchschnittlichen Hotspots umfasst derzeit mehrere hundert Meter, so dass von einer Durchschnittsreichweite von 550 Metern auszugehend ist, auch wenn aktuellere Hotspot-Geräte mittlerweile schon mehr als einen Kilometer versorgen können.

Vorteile:

Innerhalb eines Hotspots kann sich jeder Passant, aber auch Gewerbetreibende im Umfeld, über sein Laptop oder Smartphone kostenlos ins Internet einwählen. Touristen mit ausländischen Mobilfunknetzen profitieren besonders, da sie sonst sehr hohe Tarifgebühren zahlen müssen. Der Service steigert den Komfort und die Kommunikation auch innerhalb der Gemeinde, da auch die einheimischen Bürger davon profitieren. In anderen Gemeinden und insbesondere Städten wie München ist der touristische Faktor deutlich höher anzusehen als in Grünwald. Einen wichtigen Wettbewerbfaktor erkennt deswegen die Verwaltung nicht. Da aber die Gemeinde Grünwald touristische Standorte wie die Burg Grünwald oder den Streckenabschnitt für Radfahrer zwischen München und Venedig hat, sollte dieser Punkt durchaus auch mit berücksichtigt werden.

Erfahrungen wurden auch gesammelt, dass viele Asylsuchende als einziges Mittel über mobile Endgeräte Kontakt zur Heimat halten. Aus diesem Grund wird das WLAN-Angebot am Derbolfinger Platz besonders intensiv genutzt.

Einen Erfahrungsbericht gab Herr Hötzl von der Gemeinde Unterhaching auf Anfrage unserer Gemeinde. Hier wurden über einen externen Provider mehrere Hotspots im Bereich rund ums Rathaus errichtet. Die Bereitstellungskosten übernahm die Gemeinde. Wunsch war es, den Rathausplatz mehr zu beleben und attraktiver zu gestalten. Der Radius beträgt 300 m. Mit dem Angebot und der Nutzungsfreundlichkeit zeigte sich die Gemeinde zufrieden.

Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien ließ auf Anfrage wissen, dass sie zwar ein Konzept für ein Pilotprojekt zur (für den Nutzer kostenlosen) Verbreitung lokaler/regionaler Medieninhalte über eine WLAN-Infrastruktur erarbeitet. Der Hauptfokus der BLM liegt hierbei aber darauf, neue Zugangswege zu Inhalten in einer konvergenten Medienwelt zu erproben. Mit welchen Gemeinden und Kommunen langfristig hierbei kooperiert werden kann, sei zum Zeitpunkt noch nicht absehbar.


Die Verwaltung schlägt vor, sich an dem Vorhaben des Freistaates Bayern zu beteiligen und als Standorte den Rathausvorplatz und den Marktplatz mit jeweils einem Outdooraccesspoint  vorzusehen.

Die Gemeinde sollte ausschließlich als Auftraggeberin auftreten.

Bedenken bestehen von Seiten der Gemeindeverwaltung hinsichtlich eines öffentlichen Hotspots im Rathausgebäude, da die Strahlungsfrage nicht zur Gänze geklärt ist und die Mitarbeiter nicht unnötig weiteren Strahlungen, neben der PC-Ausstattung, ausgesetzt werden sollten. Auf das Infoblatt des Bundesamtes für Strahlenschutz sei verwiesen.

Voraussichtlich dürften sich die jährlichen Kosten aufgrund des Rechenbeispiels 1 nach erster Berechnung auf rund 1.000 Euro pro Hotspot (Obergrenze) belaufen.


Ermittlung weiterer Standorte:

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, zur Ermittlung weiterer möglicher Standorte für WLAN / Hotspots ein unabhängiges Büro / Unternehmen zu beauftragen. Zur Ermittlung und Beauftragung wird der Gemeinderat gebeten, der Verwaltung die Ermächtigung zu erteilen.

Die Ergebnisse (eventuell auch als Präsentation) sollen dann dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Über genaue Kosten für diese Auftragsarbeit kann die Verwaltung keine Aussagen treffen. Sie dürften vermutlich im vierstelligen Euro-Bereich liegen.

Es bestünde die Möglichkeit, aufgrund des oben dargestellten Loses des Freistaates Bayern sich an dem Vertrag mit Vodafone anzuschließen.

Beschluss

1)        Der Gemeinderat Grünwald beauftragt die Gemeindeverwaltung, beim BayernWLAN Zentrum Straubing  den Antrag auf Förderung von zwei WLAN-Standorten zu beantragen und die entsprechenden Schritte durch die Bauverwaltung bzw. durch den EDV-Bereich zur Umsetzung und Installation zu unternehmen.

Die außerplanmäßigen Kosten, die der Gemeinde Grünwald entstehen, werden genehmigt.

In der fortlaufenden Haushaltsplanung sind entsprechende Mittel einzustellen.

Weiterhin werden vom Gemeinderat als Standorte für das BayernWLAN der Rathausvorplatz und der Marktplatz in Grünwald festgelegt.


2)        Der Gemeinderat Grünwald beauftragt die Gemeindeverwaltung, ein geeignetes, unabhängiges Büro zu ermitteln und durch den ersten Bürgermeister o.V.i.A. zu beauftragen, weitere Standorte für WLAN / Hotspots im Gemeindegebiet Grünwalds zu ermitteln und eine Auswertung für den Gemeinderat Grünwald zur Entscheidung vorzubereiten.

Die außerplanmäßigen Kosten, die der Gemeinde Grünwald entstehen, werden genehmigt.

Damit gelten die o.g. Anträge der CSU-, FDP- und – SPD Fraktionen als erledigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Protokollerklärung GR-Mitglied Dr. Paeschke: Ich habe dagegen gestimmt, da ich grundsätzlich gegen eine Strahlenbelastung in Grünwald bin.

Datenstand vom 25.10.2016 12:26 Uhr