Mit Schreiben vom 13.06.2016 stellen die Fraktionen FDP, Bündnis90/Die Grünen, PBG und SPD den gemeinsamen Antrag für Spenden für die Geschädigten des Hochwassers im Landkreis Rottal-Inn.
Nach der schweren Unwetterkatastrophe, mit verheerenden Folgen für Simbach, Tann und Triftern wird von Schäden in Milliardenhöhe gesprochen, so dass der Landkreis Rottal-Inn ein Spendenkonto für diese Gemeinden eingerichtet hat.
Es wird deshalb gebeten, dass die Gemeinde Grünwald diese vom Unwetter schwer geschädigten Gemeinden mit einer angemessenen Spende unterstützt.
Im Antrag wird auf letzte große Hochwasserkatastrophe im Jahr 2013 verwiesen, bei der die Gemeinde Grünwald die Gemeinde Niederalteich mit einer Spende in Höhe von 200.000,00 € unterstützt hat.
Im Antrag wird weiterausgeführt, dass nach Art. 75 Abs. 3 Satz 1 GO die Verschenkung von Gemeindevermögen unzulässig ist, aber nach Rücksprache des Bayerischen Gemeindetages mit der Kommunalabteilung des Bayerischen Innenministeriums bei solchen Katastrophen eine Spende von Gemeinden im Rahmen eines solidarischen Zusammenstehens der Kommunen in einer Krisensituation aber als zulässig anzusehen ist. Das gilt sowohl für die Errichtung eines Kontos durch den Bayerischen Gemeindetag als auch für die Spenden von Gemeinden.
Nach aktueller Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag gilt diese Aussage tatsächlich nur für die Hochwasserkatastrophe 2013.
Zur aktuellen Umweltkatastrophe werden derzeit weder vom Bayerischen Gemeindetag noch vom Innenministerium Stellungnahmen hinsichtlich Spenden an betroffene Gemeinde getroffen. Lediglich wurde vom Bayerischen Gemeindetag die Aussage getroffen, dass anzunehmen sei, dass es auch im aktuellen Fall keine Beanstandungen geben wird. Von einer kleineren Stadt sei bereits eine große Summe an den Landkreis Rottal-Inn zur zweckgebundenen Verwendung überwiesen worden, die nicht beanstandet wurde. Auch auf Grund der guten finanziellen Lage der Gemeinde Grünwald würde aus Sicht des Bayerischen Gemeindetags eine Spende zu keiner Beanstandung führen.
Eine zweckgebundene Spende darf ausschließlich von einer Gemeinde zur Wiederherstellung der zerstörten Infrastruktur verwendet werden. Eine Verteilung der Spende an Privatpersonen ist von vornherein unzulässig.
Am 14.06.2016 beschloss die Bayerische Staatsregierung u.a. das Hilfsprogramm zur Wiederherstellung der Infrastruktur in den Gemeinden.
Das Hilfsprogramm umfasst die Förderbereiche städtebauliche Infrastruktur, soziale Infrastruktur, verkehrliche Infrastruktur sowie wasser- und abfallwirtschaftliche Infrastruktur. Bei der städtebaulichen Infrastruktur wird u.a. die Wiederherstellung von historischen Innenstädten, Kultureinrichtungen, Denkmälern sowie Wegen, Plätzen, Parks und Grünanlagen gefördert. Zur sozialen Infrastruktur, deren Wiederherstellung gefördert wird, gehören beispielsweise Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime oder Sportstätten. Die verkehrliche Infrastruktur umfasst öffentliche Straßen, Wege und Brücken. Im Förderbereich wasser- und abfallwirtschaftliche Infrastruktur können Schäden z.B. an Trinkwasserversorgungsanlagen, Kläranlagen, Kanalisation oder Mülldeponien ersetzt werden. Zuwendungsempfänger ist grundsätzlich die Gemeinde, in der der Schaden entstanden ist. Die Förderung kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten umfassen.
Nachdem allein in Simbach bereits jetzt von einem Schaden von mindestens 1 Milliarde die Rede ist und förderfähige Kosten grundsätzlich nicht den Gesamtschaden abdecken, wäre eine zweckgebundene Spende über das Konto des Landkreises Rottal-Inn möglich.
Von Seiten des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes wurde mittlerweile telefonisch bestätigt, dass,
wie im Jahr 2013, die solidarischen Spenden der bayerischen Kommunen an die notleidenden Städte und Gemeinden in seiner überörtlichen Prüfung nicht beanstandet werden.
Vor 2013 im Fall Niederalteich unterstütze die Gemeinde Grünwald im August 2002 auf Initiative von 1. Bürgermeister Neusiedl bereits die vom Hochwasser schwer getroffene Gemeinde Weesenstein/Sachsen mit einer Spende in Höhe von 100.000,00 Euro.