Hebesätzen für die Gemeindesteuern;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 02.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Kämmerer Bader bezieht sich auf die ausführliche Darstellung im Finanzausschuss vom 10.12.2015 # 102 hinsichtlich des neuen Reformkonzeptes und der Anhebung des Nivelierungshebesatzes auf einheitlich 310 v. H. und die erstmalige Berücksichtigung von 10 Prozent der Steuereinnahmen, die die Nivelierungshebesätze übersteigen. Danach sind 68,82 % der Grundsteuereinnahmen an den Landkreis als Kreisumlage abzuführen (bisher waren es 52,50 %). Aus der Mitte des Finanzausschusses kamen aber keine Änderungsvorschläge zu den Hebesätzen.
Nach dem guten Ergebnis für das Jahr 2015 bei den Realsteuern insbesondere bei der Gewerbesteuer (rund 172,4 Mio. €) kann festgestellt werden, dass die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2016 nicht verändert werden müssen.
Die Hebesätze werden erst nach der Vorberatung mit der Haushaltssatzung festgesetzt.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt nachfolgende Hebesätze für den Haushalt 2016:
Gewerbesteuer 240 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Grundsteuer B 200 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Grundsteuer A 300 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.10.2016 11:02 Uhr