Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Steininger aus der GR-Sitzung vom 25.04.2023;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 30.01.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 30.01.2024 ö 9.1

Sachverhalt

GR-Mitglied Steininger hat in der öffentlichen GR-Sitzung am 25.04.2023 angefragt und gebeten, dass die Gebühren für Mehrmengen im Wertstoffhof Grünwald überprüft werden. Ihm sei aufgefallen, dass ein Kleintransporter größere Mengen Bauholz abgeliefert habe und für die Mehrmenge nur 20 € pro/m³ bezahlen musste. Angesichts der tatsächlichen Kosten der Entsorgung sollte man sich über eine Gebührenanpassung Gedanken machen. 

Beantwortung:

Für die Abgabe von Altholz der Klassen I-III fallen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Grünwald bis zu einer Menge von 1 m3 keine Gebühren an. Für Mehrmengen wird eine Pauschale von 20,00 €/m3 erhoben. Diese dient neben der Kostendeckung auch dem Zweck der Einschränkung der Anlieferung unverhältnismäßig großer Volumina, insbesondere durch Gewerbebetriebe, vorzubeugen. 

Derzeit belaufen sich die Kosten für die Anlieferung für Altholz bei der Entsorgungsanlage auf 0,00 €/t, es fallen lediglich Kosten für den Transport vom Wertstoffhof zur Entsorgungsanlage an. Letztere werden mit den allgemeinen Müllgebühren abgegolten. 

Die Preise zur Entsorgung von Abfällen sind allerdings starken Marktschwankungen unterworfen. Zur Einordnung legt die Verwaltung dem Gemeinderat daher die Aufstellung der Entsorgungskosten für Altholz (Klasse I-III) der letzten 13 Jahre vor (Anlage 1). 

Umgerechnet auf den Kubikmeter (Veranschlagung Maximalgewicht Altholz 500 kg/m3) ergibt die monatsgenaue Berechnung durchschnittliche Entsorgungskosten in Höhe von 11,92 €/m3 für die Kalenderjahre 2010-2023. 

Die Pauschale in Höhe von 20,00 € bewies sich in ihrer angesetzten Höhe somit mehrheitlich als kostendeckend. Zudem konkurrierte der Wertstoffhof nicht mit privatwirtschaftlichen Entsorgern, deren Preise mehrheitlich unter der Mehrmengen-Pauschale lagen. Lediglich für drei Jahre erwies sich die angesetzte Pauschale als nicht zielführend, wobei zwei Jahre in die Zeit der pandemiebedingten Markterhitzung fielen. 

Die Verwaltung empfiehlt, die Mehrmengenpauschale in ihrer derzeitigen Ausgestaltung beizubehalten. Gleichzeitig nimmt sie die Anfrage zum Anlass, den Markt weiterhin konsequent zu beobachten und die Gebühr für Mehrmengen bei Bedarf zeitnah anzupassen.











Datenstand vom 29.02.2024 08:44 Uhr