Änderung der Gemeindesatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald (Kindertageseinrichtungssatzung);
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 23.07.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Satzung für die Kindertageseinrichtungen wurde zuletzt durch Gemeinderatsbeschluss vom 25.07.2023 geändert.
Die Satzungsänderung ist von Seiten der Verwaltung vor allem notwendig, da vermehrt Kinder mit heilpädagogischen und sonderpädagogischen Förderbedarf in den Kindertageseinrichtungen einer Ausnahmeregelung der pädagogischen Kernzeit bedürfen.
Auch wurde die Hortgruppe des Kinderhauses Max auf Wunsch der Eltern an die anderen gemeindlichen Horte angeglichen. Somit können diese Kinder auch an anderen Schultagen etwaige freizeitpädagogische Angebote im Ort bereits vor 15:00 Uhr wahrnehmen.
Im Rahmen dessen wurden redaktionelle Änderungen vorgenommen.
Auf die Verlesung des Satzungstextes wird ausdrücklich verzichtet.
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 02.07.2024 dem Gemeinderat einstimmig empfohlen, den vorgeschlagenen Änderungen der Gemeindesatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald zuzustimmen.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die vorgeschlagenen Änderungen der Gemeindesatzung für die Kindertageseinrichtungen der Gemeinde Grünwald.
Auf die Verlesung des Satzungstextes wird ausdrücklich verzichtet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.09.2024 11:23 Uhr