Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung zur Errichtung eines Wohnhauses mit einer Wohneinheit und einer Tiefgarage mit 6 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 579/3 an der Herrenwiesstraße 17;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Herrenwiesstraße 17, Grundstück Fl.Nr. 579/3 (Grundstücksgröße = 1.709 m²)
Planbereich: Baulinienplan Nr. 50 B 26 v. 27.09.1928, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Mit dem 2020 genehmigten Bauvorhaben wurde bislang nicht mit der Realisierung begonnen, daher wird nun die Verlängerung der Baugenehmigung beantragt.

In der Zwischenzeit hat die Gemeinde Grünwald den Bebauungsplan Nr. B35 in Bezug auf die Grundfläche mit den Nebenanlagen geändert. Diese wurde nun auf maximal 70% (mit den versickerbaren Flächen) festgesetzt. Der damalige Bauantrag wurde noch mit altem Recht beurteilt und hatte eine Überschreitung von 215 qm. 


Nach der Überprüfung der Unterlagen wäre die Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 152 qm zu reduzieren um heute geltendem Recht (B35) zu entsprechen.


Aus Verfahrenstechnischen Gründen ist der Antrag auf Verlängerung der Baugenehmigung abzulehnen – es müsste dann ein komplett neuer Bauantrag mit entsprechend geänderter Freiflächenplanung eingereicht werden.


Der Bauantrag entspricht vom o.g. Sachverhalt ausgenommen ansonsten den gesetzlichen Vorgaben. 

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, dass gemeindliche Einvernehmen zur Verlängerung der Baugenehmigung nicht herzustellen.


Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 18.04.2024 13:56 Uhr