Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 253 an der Wendelsteinstraße 42;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 11.03.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Wendelsteinstr. 42, Grundstück Fl.Nr. 253, Grundstücksgröße = 1.280m²
Planbereich: §l 34 BauGB, Bebauungsplan BL 19/96 (B 35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung; Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Mit Genehmigungsbescheid vom 08.07.2022 wurde die Errichtung eines Einfamilienhaues mit Garage und Schwimmbad genehmigt. Aufgrund der Planung eines Gartengerätehauses ist eine Tektur erforderlich.
Die Maßnahme hat Auswirkung auf das Maß der baulichen Nutzung hier die Grundfläche mit den Nebenanlagen. Das Maß der baulichen Nutzung mit der Haupt- und Nebenanlage wird weiterhin eingehalten.
Der Baumbestands- und Freiflächenplan liegt dem gemeindlichen Umweltamt zur Beurteilung vor.
Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Tekturantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Pool herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 18.04.2024 13:56 Uhr