Mit vorliegendem Tekturantrag soll die mit Bescheid des Landratsamtes München vom 15.03.2019 genehmigte Planung geändert werden.
Zur besseren Gegenüberstellung wird auf den beiliegenden Eingabeplan mit Roteinträgen der Bauverwaltung verwiesen. Aus diesen Einträgen werden die geplanten / zum Teil schon baulich realisierten Änderungen ersichtlich.
So sind z.B. der Stabgitterzaun zum nördlichen, östlichen und westlichen Nachbarn bereits mit 2,00m Höhe errichtet worden. Im Süden, entlang der Dr.-Engelsperger-Straße, ist ein 1,60m hoher Stabgitterzaun beantragt worden – Nachmessungen ergaben eine Höhe von 1,70m – insoweit ist eine Reduzierung auf das zulässige Maß erforderlich. Darüber hinaus wurde im südlichen Straßenbereich der Metall-Zaun komplett mit einem grau-anthrazitfarbenen Kunststoffvlies verhüllt (z.T. auch im nördlichen Bereich des westlichen Zaunes zum Isar-Hochufer hin), wohl um eine Einsicht in das Grundstück zu verhindern. Leider wird durch so eine bauliche Anlage auch verhindert, dass Tiere vom nahen Hochufer auf die Gartengrundstücke gelangen und wieder zurück.
Aus dem beiliegenden Plan ist weiter erkennbar, dass speziell im nördlichen Grundstücksbereich die dort ursprünglich vorgesehenen Ersatz- und Neupflanzungen (Eschen, Eiche, Kiefer, Magnolie, Eibe und Felsenbirne) völlig fehlen – stattdessen lediglich Eiben in Reihe gepflanzt wurden.
Desgleichen sind die straßenbegleitenden Ersatz- und Neupflanzungen aus dem ursprünglich genehmigten Freiflächengestaltungsplan nicht zur Ausführung gekommen. Es hätten mehrere Winterlinden mit StU 50/60 und einer Kronenbreite von 300/400cm, sowie einige Ahornbäume 300/400cm Höhe und mehrere Eiben gepflanzt werden sollen.
Stattdessen wurden in einem offenen Grünstreifen vor dem 1,70m (zulässig wären 1,60m) hohen Stabgitterzaun acht Winterlinden (green spire – zu Kugellinden gezüchtete Bäumchen) neben ca. 1,40m hohen zu Kasten geschnittenen Eiben gepflanzt. Diese Bäume werden ohne regelmäßige Rückschnittmaßnahmen durchaus zu alten und stattlichen Bäumen – wenn man diese wachsen lässt. Hier hingegen wird lediglich ein Ziergrün geschaffen, das mit dem ursprünglich genehmigten Freiflächenplan nichts mehr zu tun hat.
Die dahinter gepflanzte ca. 3,50m hohe Koniferenhecke soll weiter von Einblicken schützen, ist so aber ebenfalls nicht genehmigt worden.
Nachdem weder der Zaun in Höhe und mit blickdichten Vlies, noch weitestgehend die ursprünglich genehmigte Bepflanzung ausgeführt worden ist, sondern stattdessen Zierbäume und Schnittgrün verwendet wurde, kann die Bauverwaltung nur die Verweigerung des Einvernehmens empfehlen.