Bauort: Gabriel-von-Seidl-Straße 49a + b, Grundstück Fl. Nr. 633/6 (Grundstücksgröße = 7.444 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023, Baulinienplan 65 B 11, § 34 BauGB, Abstandsflächensatzung, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung;
Der Bauwerber plant die Errichtung einer Villa in E+1+D-Bebauung (DN 45°) mit Doppelgarage auf dem gegenständlichen Grundstück. Das Dachgeschoss vom Haupthaus ist nachweislich kein Vollgeschoss.
Der einfache Bebauungsplan Nr. 65 / B / 11 setzt eine Baugrenze fest, welche in einem Abstand von 5,00m parallel zur Straßenbegrenzungslinie der Gabriel-von-Seidl-Straße verläuft. Dieser Abstand ist überdies identisch mit der planungsrechtlich nach Bebauungsplan Nr. B 35 festgesetzten Vorgartenlinie. Der Abstand wird eingehalten.
Das Maß der baulichen Nutzung wird gut eingehalten.
Für die geplanten Giebel auf der Gebäude Nord/ und Südseite sind Abweichungen von der festgesetzten Wandhöhe erforderlich, denen der Bauausschuss regelmäßig zustimmt. Diese bewegen sich im bisher üblichen Rahmen für derartige Abweichungen und sollten daher befürwortet werden.
Der Giebel auf der Gebäudesüdseite entwickelt sich nicht aus der darunter liegenden Wand. Hier entsteht im DG aufgrund des eingerückten Balkons ein negativer Dacheinschnitt, welcher unzulässig ist. Der Giebel ist entsprechend anzupassen.
Das Nebenhaus mit Einliegerwohnung ist in E + D – Bebauung geplant. Das Dachgeschoss ist ein Vollgeschoss – die Dachbelichtungselemente und Dachneigungen sowie die beantragten Abstände entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.
Die Einfriedung bleibt im Bestand erhalten und wird nicht verändert.
Der vorliegende Baumbestand- und Freiflächengestaltungsplan ist um folgende Punkte zu ergänzen:
- alle geschützten Laubbäume sind mit der Art und dem Stammumfang zu benennen und einzuzeichnen
- die Wurzelschutzbereiche sind mit Baumschutzzäunen einzuzeichnen
- die Stützmauer wird zum Baumschutz der Buche und des Ahorns im Boden belassen und das wird eingezeichnet
- es werden keine geschützten Bäume gefällt
Ersatzpflanzungen sind nicht erforderlich, da sehr viele Bäume auf dem Grundstück stehen und nichts gefällt wird.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mit der geplanten Doppelgarage sowie einer bestehenden Einzelgarage ausreichend erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.