Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pool und Poolhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 457/5 an der Perlacher Straße 16;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 24.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 24.07.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauort: Perlacher Straße 16, Grundstück Fl.Nr. 457/5 (Grundstücksgröße =  1.613 m²)
Planbereich: Bebauungsplan BL 23/66 (B 7) vom 24.10.1969; Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung i.d.F. vom 13.04.2023; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
AZ LRA 4.1-0390/24/V


Die Bebauung auf dem gegenständlichen straßennahen Grundstück war bereits mehrfach Beratungsgegenstand. Zuletzt wurde das Grundstück mit zwei Einfamilienhäusern beplant und auch genehmigt. Nach Eigentümerwechsel ist nun die Bebauung mit einem Einfamilienhaus mit Doppelgarage, Pool und Poolhaus geplant. 

Das Gebäude wird in E+1+D Bebauung mit einem Walmdach DN 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachgewiesen kein Vollgeschoss. 
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit den Haupt- und Nebenanlagen gut eingehalten. Die Festsetzungen des Bebauungsplan B7 hinsichtlich Geschossigkeit und max. zulässiger Wandhöhe sind ebenfalls eingehalten. Die Dachneigung sowie die Firsthöhe entsprechen dem zulässigen festgesetzten Rahmen der Ortsgestaltungssatzung, der Bebauungsplan B7 trifft hierzu keine Regelung. 

Die festgesetzten Baugrenzen werden weitestgehend eingehalten. Die geplanten Lichtschächte überschreiten die festgesetzte Baugrenze in geringfügigem Ausmaß. Dies kann grundsätzlich gem. § 23 BayBO zugelassen werden - die beantragte Befreiung kann befürwortet werden. Ebenso ist die Überschreitung der Baugrenze im Süden zulässig und nicht zu beanstanden. Eine Befreiung für Nebenanlagen ist nicht notwendig. 

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. Die Abgrabung im Osten wird befürwortet, da die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung gem. § 9 Abs .1 Ortsgestaltungssatzung eingehalten werden.

Der geplante Giebel auf der Südseite des Gebäudes überschreitet die festgesetzte Wandhöhe um 1,80 m. Dieser übliche Überschreitungsrahmen wurde bei vergleichbaren Bauvorhaben regelmäßig befreit und sollte daher befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten. Die Einfriedung im Bestand ist eine Mauer. Diese wird saniert und instandgesetzt. Die Höhe im Bestand ist in den Plänen einzutragen und anzugeben. 
Die Abstandsflächen gem. Abstandsflächensatzung werden eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird ausreichend erbracht. 

Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. 

Der Baum- und Freiflächengestaltungsplan wurde dem Umweltamt zur Beurteilung vorgelegt. Auf dem Grundstück stehen zwei schützenswerte Bäume im bzw. nah an der vorderen Baugrenze, die zur Fällung beantragt werden. Bislang konnten diese Bäume erhalten bleiben, da die Planung mit zwei kleineren Einfamilienhäusern unter Befreiung von den festgesetzten Baugrenzen befürwortet wurde. Die Anzahl der Baukörper auf einem Grundstück kann nicht als Auflage dienen. Das Baurecht und das Bauvorhaben kann bebauungsplankonform in der eingereichten Fassung verwirklicht werden. Damit ist eine Baugenehmigung grundsätzlich zu erteilen. Eine Umplanung innerhalb der festgesetzten Baugrenzen wie z.B. Verschiebung des Baukörpers in den Südgarten, wird als keine verhältnismäßige und rechtlich haltbare Forderung erachtet. 
Ersatzpflanzungen sind entlang der Perlacher Straße vorgesehen. Die Standorte sind gut. Die Stammumfänge mit 60 – 70 cm für die beiden Hainbuchen und den Spitzahorn sind ein sehr aufwändiges und teures Projekt. Es ist noch ein weiterer Spitzahorn mit Stu 20 – 25 cm vorgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage, Pool und Poolhaus herzustellen. 

Der geringfügigen Überschreitung der Baugrenze mit den Lichtschächten wird zugestimmt. 

Der Abweichung für die im Rahmen der Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung geplanten Abgrabung wird ausnahmsweise zugestimmt

Die Überschreitung der Wandhöhe mit dem Giebel auf der Südseite um 1,80 m wird befürwortet. 

Der Fällung der Blutbuche und der Winterlinde wird zugestimmt. Die Ersatzpflanzungen mit zwei Hainbuchen und einem Spitzahorn mit Stu 60 – 70 cm sind in Ordnung. Ebenso der weitere Spitzahorn mit Stu 20 – 25. 
Es sind ortsfeste Baumschutzzäune vorzusehen. Diese sind vor Beginn der Abbruch-/Arbeiten vom Umweltamt abnehmen zu lassen. Eine baumschutzfachliche Baubegleitung ist zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 20.09.2024 12:16 Uhr