Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Brauner vom 22.09.2015 - VA TOP 44;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Verwaltungsausschusses, 16.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es wurde festgestellt, dass es sich bei der Schulbushaltestelle an der Ecke Kaiser-Ludwig-Straße/Dr.-Hans-Staub-Straße im Bereich Richtung Habermannstraße für die Schulkinder um einen relativ gefährlichen Bereich handelt, so dass gebeten wird, einen Fußgängerüberweg einzubauen bzw. auf geschwindigkeitsreduzierende Maßnahmen hinzuwirken.
Die Polizeiinspektion 32, die örtliche Straßenbaubehörde und die Straßenverkehrsbehörde nehmen wie folgt Stellung:
Die Anordnung eines Fußgängerüberwegs setzt voraus, dass der Fußgänger-Querungsverkehr im Bereich der vorgesehenen Überquerungsstelle hinreichend gebündelt auftritt. Im genannten Einmündungsbereich zeigten die Verkehrsüberwachungen durch die örtliche Polizei, dass hier lediglich bis zu fünf Schulkinder vereinzelt die Kaiser-Ludwig-Straße queren. Das Fußgängeraufkommen macht somit keine Anlage eines Fußgängerüberweges nötig.
Geschwindigkeitsbeschränkungen soll auf bestehenden Straßen nur angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind.
Nach Auskunft der Polizei hat sich in den letzten drei Jahren nur ein Verkehrsunfall ereignet. Eine Pkw-Fahrerin fuhr aus der Dr.-Hans-Staub-Straße in die Kaiser-Ludwig-Straße unter Missachtung der Vorfahrt ein und stieß dabei gegen einen Motorrollerfahrer, der die Kaiser-Ludwig-Straße in südliche Richtung befuhr. Dabei wurde der Motorrollerfahrer leicht verletzt.
Erkenntnisse über gefährliche Verkehrssituationen an dieser Örtlichkeit liegen hier ebenfalls nicht vor. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung ist deshalb nicht erforderlich.
Datenstand vom 26.10.2016 10:27 Uhr