Bauort: Südlicher Münchner Str. 47 / Dr.-Lindner-Str. 10, Grundstück FI.Nr. 704 (Größe= 1.709m 2 Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 54, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung, Baumschutzverordnung;
Für das gegenständliche zwischen der Staatsstraße und der Dr.-Lindner-Straße gelegene Grundstück ist die Errichtung eines Mehrfamilienhauses (zur Südlichen Münchner Straße ausgerichtet) und eines Einfamilienhauses (zur Dr.-Lindner-Straße ausgerichtet) geplant.
Beide Gebäude sind mit zwei Untergeschossen ausgestattet - im 2. UG ist jeweils die Tiefgarage angeordnet, die über Parklifte erschlossen wird.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung und Nebennutzung wird eingehalten.
Die Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. B 54 werden eingehalten.
Ebenso die Inhalte der Ortsgestaltungssatzung. Die geplanten Abgrabungen entsprechen den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und werden befürwortet.
Die Abstandsflächen werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes liegt vor. Lediglich eine zweistämmige Birke (StU 1,60 m und 1,35 m) an der Südlichen Münchner Straße fällt unter die Baumschutzverordnung. Diese ist leider nicht mehr vital, darüber hinaus müsste hier mit einer Wurzelbrücke gearbeitet werden, um den Baum im Zufahrtsbereich erhalten zu können. Vom Umweltamt wird daher vorgeschlagen, diese aufgrund der mangelnden Vitalität und Prognose zu fällen und stattdessen eine Neupflanzung eines heimischen Laubbaumes 1. Ordnung mit StU 30-35 cm an der Südlichen Münchner Straße vorzusehen. Die grünordnerischen Vorgaben des Bebauungsplanes Nr. B 54 sind ansonsten aufgegriffen und im Plan vorgesehen worden.
Für das Baugeviert wird durch Bebauungsplan die Planung und Errichtung einer Trafostation zur Stromversorgung vorgeschrieben. Im Bauplan ist ein Standort Vorgesehen. Der genaue Standort ist mit den Grundstücksnachbarn und dem Versorger abzustimmen.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vollständig vor. Die Einholung wurde nachgewiesen.