Anfrage Gemeinderatsmitglied Sedlmair G.


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Verwaltungsausschusses, 15.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Verwaltungsausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Verwaltungsausschusses 15.10.2024 ö 5.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Sedlmair Gerhard fragt an, ob es möglich wäre, die erlaubte Abgabemenge in Bezug auf Altholz der Klasse IV (= 0,5 m³) am gemeindlichen Wertstoffhof zu erhöhen. 

Herr Pitterle teilt mit, dass die Abgabemenge im Wertstoffhof für Altholz der Klasse IV (behandeltes Holz) in der zum 01.Juli 2024 in Kraft getretenen Abfallwirtschaftssatzung auf 0,5m³ je Abgabe beschränkt wurde. Die Entsorgungskosten sind für Altholz der Klasse IV sehr hoch, weshalb die Abgabemenge eingeschränkt worden ist.

Es wurde ausgeführt, dass dies im Sinne der Gebührengerechtigkeit erfolgt war, da alle Kosten, die im Wertstoffhof entstehen, auf alle Gebührenzahler in Form der Abfallgebühren umgelegt werden. Da es nicht gerecht wäre, wenn die Allgemeinheit der Gebührenzahler die Kosten eines einzelnen Bürgers und seiner anfallenden Abfälle übernehmen würde, wurde eine Mengenbegrenzung von 0,5m³ für Altholz der Klasse IV festgelegt. Mehrmengen können über privat zu beauftragende Containerdienste abgefahren und entsorgt werden. Die Kosten hierfür tragen die Erzeuger der Abfälle selbst.  

Datenstand vom 05.12.2024 12:08 Uhr