Bauort: Herzog-Christoph-Straße 10, Grundstück Fl.Nr. 609/37 (Grundstücksgröße = 1.540 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;
Für das gegenständliche Grundstück wurde bereits im Jahr 2023 ein Bauantrag für die Errichtung einer Villa mit Pool sowie eines Doppelhauses mit Doppelgaragen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung gestellt und genehmigt.
Die beantrage Villa befindet sich mittlerweile im Bau. Das geplante Doppelhaus wird nun zu einem Einfamilienhaus geändert, wofür ein neuer Bauantrag notwendig ist. Das Einfamilienhaus wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoss.
Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschossfläche eingehalten.
Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt.
Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.
Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird mittels einer Dreifachgarage erbracht.
Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Da sich die Situierung des Einfamilienhauses zum damals geplanten Doppelhaus nicht geändert hat, bleibt die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes unverändert.
Auf dem westlichen Grundstück befindet sich ein zweistämmiger Tulpenbaum (Nr.4) mit Stu 0,94 m und 1,10 m, der sich im Bauraum befindet sowie eine vitale jüngere Buche (Nr.2) mit Stu 1,10 m an der Nachbargrenze. Diese wurzelt allerdings so unglücklich direkt an der Garage, dass der Baum nach Abbruch der alten Garage stark sturzgefährdet ist. Alle diese Bäume sind nicht unbedingt erhaltenswert.
Grundsätzlich sind die Ersatzpflanzungen von Stammumfang und Anzahl aber sehr gut.
Eine ökologische Baubegleitung muss beauftragt werden.