Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garagen auf dem Grundstück Fl. Nr. 609/37 an der Herzog-Christoph-Straße 10;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 17.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.02.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt

Bauort: Herzog-Christoph-Straße 10, Grundstück Fl.Nr. 609/37 (Grundstücksgröße = 1.540 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 vom 01.06.1931; Bebauungsplan Nr. BL 18/96 (B35) 3. Änderung vom 13.04.2023, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung, Garagen – und Stellplatzsatzung, Abstandsflächensatzung und Baumschutzverordnung;

Für das gegenständliche Grundstück wurde bereits im Jahr 2023 ein Bauantrag für die Errichtung einer Villa mit Pool sowie eines Doppelhauses mit Doppelgaragen in privatrechtlicher Miteigentumsteilung gestellt und genehmigt. 

Die beantrage Villa befindet sich mittlerweile im Bau. Das geplante Doppelhaus wird nun zu einem Einfamilienhaus geändert, wofür ein neuer Bauantrag notwendig ist. Das Einfamilienhaus wird in E+1+D Bebauung mit einem Mansardenwalmdach und einer Dachneigung von 52° geplant. Das Dachgeschoss ist nachweislich kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Grund- und Geschossfläche eingehalten. 

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die nähere Umgebungsbebauung ein. Entsprechende Bezugsfälle wurden vom Planungsbüro dargestellt.

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden. 

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten. 

Die Abstandsflächen gemäß der gemeindlichen Abstandsflächensatzung sind eingehalten. 

Der Stellplatznachweis wird mittels einer Dreifachgarage erbracht. 

Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Da sich die Situierung des Einfamilienhauses zum damals geplanten Doppelhaus nicht geändert hat, bleibt die Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes unverändert. 

Auf dem westlichen Grundstück befindet sich ein zweistämmiger Tulpenbaum (Nr.4) mit Stu 0,94 m und 1,10 m, der sich im Bauraum befindet sowie eine vitale jüngere Buche (Nr.2) mit Stu 1,10 m an der Nachbargrenze. Diese wurzelt allerdings so unglücklich direkt an der Garage, dass der Baum nach Abbruch der alten Garage stark sturzgefährdet ist. Alle diese Bäume sind nicht unbedingt erhaltenswert.

Grundsätzlich sind die Ersatzpflanzungen von Stammumfang und Anzahl aber sehr gut. 

Eine ökologische Baubegleitung muss beauftragt werden.
 

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage herzustellen.

Die geplante Abgrabung auf der Westseite des Gebäudes entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und wird befürwortet.

Der Fällung des zweistämmigen Tulpenbaumes Nr. 4 sowie der Buche Nr. 2 wird zugestimmt. 

Zum Schutz des vorhandenen schützenswerten Baumbestandes ist eine baumschutzfachliche Baubegleitung zu beauflagen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 24.03.2025 10:45 Uhr