Regionaler Planungsverband München; Fortschreibung des Regionalplanes - 26. Änderung / Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie; Beteiligungsverfahren gemäß Art. 16 BayLplG i.V.m. § 9 ROG;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 25.03.2025
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zuletzt hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 zum vorliegenden Thema im Rahmen der Vorabbeteiligung zum Entwurf des Steuerungskonzeptes Windenergie befasst.
Es wurden mehrheitliche Beschlüsse gefasst mit dem Inhalt, dass die gemeindlichen Belange durch diesen Vorabentwurf unberührt bleiben. Soweit sich Änderungen im Verfahren zu den geplanten Vorranggebieten ergeben, sind Verhandlungen zu führen.
Auf Drängen der Gemeinde Unterhaching wurde das neue Vorranggebiet Nr. WE 25 Unterhaching Grünwalder Forst / Perlacher Forst in dem 26. Änderungsverfahren zum Regionalplan mit aufgenommen – vgl. Anlagen (Anschreiben RPV, Fortschreibungsentwurf vom 21.11.2024, Anlage 2 Kartenausschnitt).
Durch die geänderte Darstellung in den Karten und Neuaufnahme des Vorranggebietes Nr. WE 25 Unterhaching Grünwalder Forst / Perlacher Forst werden die Belange der Gemeinde Grünwald auch im Hinblick der in der öffentlichen GR-Sitzung vom 23.04.2024 getroffenen Entscheidungen berührt.
Es ergeht daher folgender
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Fortschreibung des Regionalplans München (RP 14); 26. Änderung; Änderung Kapitel B IV 7 Energieerzeugung mit Neufassung Teilkapitel B IV 7.2 Windenergie; Einleitung des Beteiligungsverfahrens zur 26. Änderung des Regionalplans München (RP 14) zur Kenntnis.
Die Belange der Gemeinde Grünwald werden durch diesen Entwurf berührt.
Aufgrund der ursprünglichen, mehrheitlichen Ablehnung der Gemeinde in der Sitzung des Gemeinderates Grünwald vom 23.04.2024 lfd.Nr. 538 zur Ausweisung eines Vorranggebietes im Perlacher und Grünwalder Forst für Windenergieanlagen, bleibt es bei der Haltung der Gemeinde Grünwald, dass in dem sensiblen Korridor südlich der Landeshauptstadt München im Staatswald zwischen den Gemeinden Grünwald, Unterhaching, Taufkirchen und Oberhaching keine Vorranggebiete für Windenergieanlagen ausgewiesen werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
Datenstand vom 30.04.2025 11:45 Uhr