Bauantrag Andreas Auer und Danzhou Zhang zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.Nr. 604/73 an der Kaiser-Ludwig-Str. 23a;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 19.09.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Es gilt der Bebauungsplan Nr. 35 B 17 und der Bebauungsplan Nr. B 35 – beides einfache Bebauungspläne, deshalb abschließend planungsrechtlich § 34 BauGB. Bauordnungsrechtlich finden die Ortsgestaltungssatzung, die Garagen- u. Stellplatzsatzung sowie die Baumschutz- verordnung Anwendung.
Der Bebauungsplan Nr. 35 B 17 setzt Baugrenzen fest, die durch das geplante Bauvorhaben nicht berührt werden, da dieses als rückwärtige Bebauung zur Ausführung kommen soll.
Das Grundstück ist 1.577m² groß und bereits im vorderen (östlichen) Bereich mit einem alten Wohnhaus (Baugenehmigung stammt aus 1936) bebaut. Das hintere Teilgrundstück mit einer ideelen Fläche von 789m² soll nun mit einem Wohnhaus in E + 1 + D-Bebauung (das Dach ist kein Vollgeschoss) bebaut werden.
Das Maß der baulichen Nutzung mit der langen Zufahrt nach Westen wird mit den geplanten Nebenanlagen überschritten – dafür ist eine Befreiung erforderlich. Ansonsten ist das Maß der Nutzung eingehalten.
Das Haupt- und Nebengebäude entspricht den Bestimmungen nach der Ortsgestaltungssatzung.
Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt – sind noch nicht vollständig.
Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und erteilt zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage sein Einvernehmen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (lange Zufahrt zum Hinterliegergrundstück) wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.11.2016 10:48 Uhr