Bauantrag Stern Parkblick GmbH zum Neubau einer Wohnanlage mit 14 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage an der Wendelsteinstraße 2, Grundstück Fl.Nr. 226, 226/3;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.09.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.09.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich mit der geplanten Grundstücksbebauung bereits in seiner Sitzung am 11.05.2015 sehr eingehend befasst und seinerzeit mit 9:1 Stimmen das Einvernehmen erteilt.

Das Landratsamt München hat hierauf mit Bescheid vom 16.10.2015 die Baugenehmigung zur Errichtung einer Wohnanlage mit 16 Wohneinheiten mit Schwimmbad und einer Tiefgarage mit 23 Stellplätzen erteilt.

Das genehmigte Bauvorhaben wurde bislang nicht ausgeführt.
In der Baugenehmigung war u.a. eine umfängliche Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (bedingt durch das Schwimmbad und die Tiefgarage) enthalten. Desgleichen eine Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen der Errichtung von Abgrabungen an allen Gebäuden.


In dem nun neu vorliegenden Bauantrag begehrt der gleiche Antragsteller anstelle der Errichtung von horizontal geteilten 16 Wohnungen (verteilt auf sieben Gebäuden) den Neubau von sieben Doppelhäusern – also mit 14 Doppelhaushälften. Weiter sollen mehr Tiefgaragenstellplätze (anstelle 23 nunmehr 28) realisiert werden, dafür wird das unterirdische Schwimmbad + Technik komplett entfallen.

Ansonsten wird die ursprüngliche Architektur von sieben Wohngebäude (gleiche Höhenentwick-lung und  Lage der einzelnen Baukörper) beibehalten. Kleine Änderungen gibt es hinsichtlich der Dachbelichtung und der Fassadengestaltung – dies  liegt aber innerhalb des ortsgestalterisch zulässigen Rahmens. Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung wird – wie im Erstantrag – exakt eingehalten.

Wäre nicht wieder eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen erforderlich (wegen der TG, Zufahrten usw.)  und erneut eine Abweichung wegen Planung von Abgrabungen an  je einer Doppelhaushälfte, dann hätte die Verwaltung diesen Bauantrag wegen der geringfügigen Änderungen gegenüber der Erstgenehmigung auf dem Büroweg behandelt.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig. Der Stellplatznachweis ist durch den Bau von 24 TG-Stellplätzen ausreichend erbracht. Die zu fällenden Bäume sind von der Erstgenehmigung gedeckt – im Freiflächengestaltungsplan sind ggf. noch Änderungen zu erwarten – die Stellung- nahme des Umweltamtes wird noch erwartet.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Einsicht in die Pläne und Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag der Stern Parkblick GmbH zum Neubau einer Wohnanlage mit 14 Doppelhaushälften und einer Tiefgarage herzustellen.
Die Grundstücke Fl. Nrn. 226 und 226/3 sind grundbuch- und katastermäßig zu einer Einheit zu verschmelzen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird befürwortet.
Der Errichtung von ausnahmsweise zulässigen Abgrabungen an allen Wohnhäusern wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.11.2016 10:48 Uhr