Antrag Caroline Hosmann und Patrick Lucas zur Wohnraumerweiterung mit nordseitigem Anbau an das Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl. Nr. 392/16 an der Wilhelm-Humser-Straße 9;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 17.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 17.10.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Bauherr: Caroline Hosmann und Patrick Lucas
Bauort: Wilhelm-Humser-Straße 9, Grundstück Fl. Nr. 392/16 (Grundstücksgröße 662 m²)
Planbereich: Bebauungspläne 61 BI 37 v. 20.12.1937 und Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung und Baumschutzverordnung


Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Wohnraumerweiterung mit nordseitigem Anbau im Erdgeschoss mit Flachdach und Pultdach (DN 15 Grad) und Lagerraum.

Das Maß der baulichen Nutzung bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl (GFZ 0,30; GRZ 0,25) mit der Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garage, Lagerraum und Zufahrt) wird mit dem neugeplanten Vorhaben um ca. 30 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Die Zufahrt ist gepflastert und mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 35 werden eingehalten.

Die weitere Beurteilung ergibt sich nach § 34 BauGB. Das Vorhaben fügt sich in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mit einem Garagen- und einem offenen Stellplatz ausreichend erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen noch nicht vor.

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Wohnraumerweiterung mit nordseitigem Anbau im Erdgeschoss und Lagerraum her.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Garage, Lagerraum und Zufahrt) um ca. 30 m² wird befürwortet.

Als Ersatzpflanzung für die Traubenkirsche ist ein Baum zweiter Ordnung mit Stammumfang 18-20cm zu  pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.11.2016 13:52 Uhr