Neubau eines Wohnhauses an der Laufzorner Straße 30;
Vorstellung und Bemusterung der Außenansicht;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 17.10.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf einen öffentlichen Antrag in der Gemeinderatssitzung am 28.07.2015, beschloss der Gemeinderat auf dem gemeindeeigenen Grundstück Fl.Nr. 320/4 an der Laufzorner Straße 30 zeitnah ein Wohngebäude für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zu errichten und entsprechende Planungen vorzunehmen.
Die Planung wurde durch das Architekturbüro Steininger erstellt.
In seiner Sitzung am 29.09.2015, beschloss der Gemeinderat die Planung und Kostenschätzung eines Gebäudes mit Tiefgarage für eine Wohngruppe von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen.
Die Rohbauarbeiten haben mittlerweile begonnen.
Aufgrund des derzeitigen Planungsstands sind nun verschiedene Festlegungen erforderlich. Das Architekturbüro Steininger stellt das Farbkonzept, wie z.B. Bedachung, Türen/Fenster und Außenwände, vor.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, die vorgestellte Planung des Architekten zu genehmigen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
Datenstand vom 30.11.2016 13:52 Uhr