Bauvoranfrage Sibylle und Prof. Dr. Helmut Waldner zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 784/1 an der Geranienstraße 2;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 14.11.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Vorliegendes Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 7, des einfachen Bebauungsplanes Nr. B 35 und der Ortsgestaltungssatzung sowie der Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung.
Die Antragsteller möchten auf dem Wege einer Bauvoranfrage klären, ob auf dem Grundstück Fl.Nr. 784/1 ein Wohnhaus mit einem Walmdach zugelassen werden könne.
Der hier einschlägige Bebauungsplan Nr. B 7 setzt für dieses Grundstück ein Satteldach als Dachform fest. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes (dieser ist sehr großräumig und heterogen in den textlichen Festsetzungen) gibt es bzgl. der Dachform schon zugelassene Abweichungen – auch ist der unmittelbar an das Baugrundstück östlich angegliederte Baubereich mit jüngerem Bauplanungsrecht überplant worden – heute stehen in diesem Baubereich seit vielen Jahren Wohnhäuser mit Flachdach.
Aus rein städtebaulicher Sicht ist die Planung eines Wohnhauses mit Walmdach in Form einer Befreiung vertretbar und mit den nachbarlichen Interessen durchaus vereinbar.
Dem Antrag auf Befreiung sollte deshalb stattgegeben werden.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt,
das Einvernehmen zur Errichtung eines Wohnhauses mit Walmdach (anstatt dem nach Bebauungsplan Nr. B 7 festgesetzten Satteldach) in Form einer Befreiung in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.12.2016 14:53 Uhr