Bauantrag Gemeinnützige Baugenossenschaft e.G. - Umbau und Nutzungsänderung Ladengeschäft in zwei Wohnungen auf dem Grundstück Fl. Nr. 293/20 an der Sudelfeldstraße 2 - 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Der im Erdgeschoss befindliche Laden (Lebensmittelgeschäft) soll in zwei Wohnungen umgebaut werden. Dafür wurde nunmehr eine Nutzungsänderung beantragt. Diese ist notwendig, weil sich aus der geänderten Nutzung andere Vorgaben in Bezug auf die erforderlichen Stellplätze ergeben.


Damit kommt man schon zum Kernproblem bei diesem Bauantrag. Der Lebensmittelladen existiert seit langer Zeit – früher wurde ein solcher Laden zumeist fußläufig aufgesucht – heute fährt man meist mit dem Pkw; d.h. der Laden mit einer Verkaufsgröße von ca. 170m² würde nach heutiger Rechtslage und gültiger Garagen- u. Stellplatzsatzung mind. fünf Stellplätze erfordern (170m²: 35m² = 4,857…) .  Die neu geplanten zwei Wohnungen sind jeweils kleiner als 120m² Wohnfläche – demnach würden zwei Stellplätze für die neue Nutzung erforderlich.

Der Stellplatznachweis kann nicht erbracht werden, da am Objekt und am Grundstück tatsächlich nur sieben Garagen zugeordnet werden können – so der Vortrag des Architekten. In dem Gebäude sind bislang 10 Wohnungen und ein Ladengeschäft untergebracht – also schon heute im Bestand gibt es keinen ausreichenden Stellplatznachweis. Die meisten Fahrzeuge parken auf dem öffentlichen Rondell nördlich des Gebäudes.

Nachdem nun die Ladennutzung und damit die Beschäftigten und Kunden wegfallen, ist eine künftige Wohnnutzung in Bezug auf die nachzuweisenden Stellplätze faktisch günstiger – insoweit sollte dem vorliegenden Abweichungsantrag auf Nichteinhaltung von nachzuweisenden neuen Stellplätzen stattgegeben werden.

Im Untergeschoss werden zur Belichtung der dort neuen Wohnräume insgesamt zwei Abgrabungen geplant – zusätzlich ist dies der zweite Rettungsweg, erforderlich aus Gründen des Brandschutzes bei Aufenthaltsräumen. Die Abgrabungen entsprechen in ihren Ausmaßen den Ausnahmetatbeständen nach der Ortsgestaltungssatzung und sollten ebenfalls befürwortet werden.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist als planender Architekt zu diesem Bauvorhaben nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen für die Nutzungsänderung eines Ladengeschäfts in zwei Wohnungen zu erteilen.

Wegen der Nichteinhaltung der erforderlichen Stellplätze für die neue Wohnnutzung wird eine Ausnahme i.S. § 4 der Garagen- u. Stellplatzsatzung der Gemeinde Grünwald befürwortet, da gegenüber der bisherigen Ladennutzung keine Verschlechterung der Stellplatzsituation zu erwarten ist.

Der ausnahmsweisen Errichtung von zwei Abgrabungen zur Belichtung von Wohnräumen im Untergeschoss wird nach § 8 Ortsgestaltungssatzung zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.01.2017 10:35 Uhr