Bauantrag Sibylle und Prof. Dr. Helmut Waldner zum Neubau eines Wohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 784/1 an der Geranienstraße 2;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 19.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 14.11.2016 mit der Bebauung dieses Grundstückes befasst – dabei ging es vorrangig um die Ausbildung der Dachform als Walmdach – anstelle des durch den qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 7 festgesetzten Satteldaches. Der Bauausschuss hat eine Befreiung einstimmig in Aussicht gestellt.
Vorliegendes Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 7, des einfachen Bebauungsplanes Nr. B 35 und der Ortsgestaltungssatzung sowie der Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung.
Die Antragsteller planen ein Einfamilienhaus in E + 1 + D-Bebauung, wobei das Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist. Als Nebenanlagen werden eine Doppelgarage und ein Schwimmbad eingeplant.
Es werden alle Bestimmungen zum Maß der baulichen Nutzung sowie die Vorgaben aus der Ortsgestaltungssatzung eingehalten.
Es ist lediglich eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Dachform erforderlich.
Nachbarunterschriften sind nicht vollzählig.
Der Freiflächengestaltungsplan ist derzeit im gemeindlichen Umweltamt zur Überprüfung.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung beschließt,
das Einvernehmen herzustellen.
Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der festgesetzten der Dachform (Walmdach – anstelle des durch den qualifizierten Bebauungsplanes Nr. B 7 festgesetzten Satteldaches) wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2017 10:35 Uhr