Bauantrag Dr. Dyrk A Maxen McIntyre zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 597/14 am Waldweg 1;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2016 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Dyrk A Maxen McIntyre
Bauort: Waldweg 1, Grundstück Fl.Nr. 597/14
Planbereich: Baulinienplan 15 BI 38 v. 02.07.1938, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Der Antragsteller begehrt die Genehmigung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes mit einer Höhe von 2,76 m und einer Breite von 12 m auf dem gegenständlichen Grundstück. Begründet wird diese Höhe mit der um 1m höher liegenden Geländehöhe des benachbarten, westlichen Grundstücks, zu dem die Abgrenzung erfolgen soll.

Grundsätzlich sind Einfriedungen bis zu einer Höhe von 2m verfahrensfrei. Darüber hinaus fallen die Einfriedungen in das Baugenehmigungsverfahren und sind zudem grundsätzlich abstandsflächenrelevant. Diesem Umstand wird vorliegend aber insoweit Rechnung getragen, als dass die Einfriedung für den betroffenen Nachbarn aufgrund der unterschiedlichen Geländehöhen nur bis zu einer Höhe von 2m in Erscheinung tritt und somit aus der Abstandflächenrelevanz herausfällt. 

Die Einfriedung ist grundsätzlich genehmigungsfähig.

Die Verwaltung möchte dennoch die privatrechtliche Komponente im vorliegenden Fall nicht außen vor lassen. Hierzu wird auf die beigefügten Schreiben verwiesen, die vornehmlich das privatrechtliche Verhältnis zwischen den Nachbarn betreffen, welches wiederum auf die grundsätzliche Genehmigungsfähigkeit aber keinen Einfluss hat.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Sichtschutzzauns herzustellen.


Der Bauwerber hat zu gewährleisten, dass Instandhaltungsmaßnahmen für die benachbarte, direkt angrenzende Mauer auch nach Errichtung des Sichtschutzzauns möglich sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 2

Datenstand vom 23.01.2017 10:35 Uhr