Bauantrag Christian Schlee zum Umbau und Sanierung einer Doppelhaushälfte mit Neubau eines Dachgeschosses auf dem Grundstück Fl. Nr. 294/18 an der Taubensteinstraße 1;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 19.12.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung.
Der Antragsteller plant die bestehende westliche Doppelhaushälfte umzubauen – dabei soll insbesondere das Dachgeschoss eine steilere Dachneigung (neu = 44.5°) erhalten – das Dachgeschoss wird dadurch kein Vollgeschoss.
Die Dachbelichtung erfolgt in Form von Dachgauben, Giebeln und Dachflächenfenstern (in der Südansicht sind eine Gaube und ein zusammengebauter Giebel – jeweils von beiden Hauseigentumseinheiten durch eine Kommunwand getrennt, nutzbar) vorgesehen, in der Nordansicht werden ebenfalls zwei Dachflächenfenster geplant und ein Giebel).
Zusätzlich soll auf der Südansicht eine PV-Anlage, welche in die Dachfläche integriert ist, errichtet werden.
Alle Dachbelichtungselemente halten die Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung ein, bis auf die Wandhöhe mit den Giebeln – hier ist eine Abweichung von ca. 50cm erforderlich.
Die übrigen Wand- u. Firsthöhen nach der Ortsgestaltungssatzung werden alle eingehalten.
Die Planung hat keine Auswirkungen auf den Stellplatznachweis bzw. die Freiflächengestaltung.
Die Nachbarunterschriften sind fast vollständig.
Beschluss
GR-Mitglied Steininger ist als planender Architekt zu diesem Bauvorhaben nach Art. 49 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum Umbau, zur Sanierung und zum
Neubau des Dachgeschosses für die westliche Doppelhaushälfte herzustellen.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln in der Nord- und Südansicht wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.01.2017 10:35 Uhr