Bauantrag SIM Hausbau GmbH zur Errichtung von vier Doppelhaushälften und vier Fertiggaragen auf dem Grundstück Fl. Nr. 378/7 an der Josef-Würth-Str. 14;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2016 ö beschließend 10

Sachverhalt

Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Der Bauträger plant auf dem 1.301m² großen Grundstück die Errichtung von zwei Wohnhäusern mit jeweils zwei vertikal getrennten Wohneinheiten in E + D-Bebauung. Das Dachgeschoss mit einer Dachneigung von geplanten 38,1° ist jeweils kein Vollgeschoss.

Das Maß der baulichen Nutzung ist in Bezug auf die Geschossflächenzahl (0,20) sehr gut eingehalten. Bei der Grundflächenzahl gibt es eine leichte Überschreitung, da fälschlicherweise bei den geplanten Terrassen die Wohnflächenberechnung angesetzt wurde, wonach nur die Hälfte der Terrassenflächen zur Anrechnung kämen – da es sich hier aber um klar überbaute Grundfläche handelt ist die gesamte Terrassenfläche anzusetzen. Damit wird die Grundfläche mit den haupt- genutzten Flächen um 8,3m² überschritten. Dies ist in der Planung entsprechend abzuändern, z.B. durch den Eintrag von kleineren Terrassenflächen.

Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen i.S. § 19 Abs. 4 BauNVO wird durch die lange Zufahrt auf der Nordseite zum westlichen Wohnhaus überschritten, da diese Zufahrt und die Vorplätze zu den Garagen lt. Planung in wasserdurchlässiger Art ausgeführt wird, sollte wie in allen anderen, ähnlich gelagerten Fällen eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen befürwortet werden.

Wand- und Firsthöhen mit allen Gebäuden (Wohnhäuser und Garagen) werden allesamt eingehalten und i.S. der Ortsgestaltungssatzung ausgeführt.

Die geplanten Gauben entsprechen exakt den Vorgaben der Ortsgestaltungssatzung und sind nicht zu beanstanden.

Der Stellplatznachweis wird durch den Bau von vier Einzelgaragen ausreichend nachgewiesen, da die vier Wohneinheiten jeweils kleiner 120m² Wohnfläche aufweisen und je Wohneinheit unter 120m² ein Stellplatz nach der Garagen- u. Stellplatzsatzung ausreicht.


Der Baumbestands – u. Freiflächengestaltungsplan befand sich zum Zeitpunkt der Bauantragsprüfung im gemeindlichen Umweltamt zur Stellungnahme, die am Sitzungstag verlesen wird.

Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.

Ansonsten ist das Bauvorhaben zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von zwei Wohnhäusern mit jeweils zwei Wohneinheiten und vier Einzelgaragen herzustellen.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen (Zufahrt und Vorplätze zu den Einzelgaragen) wird befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2017 10:35 Uhr