Antrag Alois und Gisela Grüner auf Umnutzung eines Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 293/12 an der Breitensteinstr. 14;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 19.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 19.12.2016 ö beschließend 11

Sachverhalt

Das bestehende Wohnhaus an der Breitensteinstraße 14 wurde als Einfamilienhaus genehmigt. Als Stellplatznachweis dient die bestehende Doppelgarage.

Es besteht nun der dringende Wunsch in dem Wohnhaus der Tochter eine abgeschlossene Wohneinheit zur Verfügung zu stellen – was wiederum einen zusätzlichen Stellplatz auslöst, den es auf dem Grundstück aber nicht gibt.

Die Hauptwohnung ist größer als 120m² Wohnfläche, dafür sind zwei Stellplätze erforderlich und auch vorhanden. Für die zusätzliche abgetrennte Wohnung ist ein weiterer Stellplatz erforderlich.

Das Grundstück ist so beschaffen, dass ein weiterer Stellplatz nicht realisiert werden kann – auch nicht im Vorgartenbereich, wo nach dem gültigen Bebauungsplan Nr. B 35 ohnehin keine Stellplätze (innerhalb des sog. 5,00m Vorgartenbereiches) zugelassen werden.

Der Umbau der Doppelgarage in eine Duplexgarage – wäre technisch zwar machbar – ist aber faktisch und wirtschaftlich nicht darstellbar.

Als einzige Möglichkeit bliebe im Rahmen der Ausnahme i. S. von § 4 der Garagen- u. Stellplatzsatzung von der Stellplatzpflicht für die zweite Wohneinheit abzusehen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, im Rahmen einer Ausnahme i. S. von § 4 der Garagen- u. Stellplatzsatzung von der Stellplatzpflicht für die zweite Wohneinheit abzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.01.2017 10:35 Uhr