Einziehung einer Ortsstraße, Entwidmung einer Teilfläche der Fritz-Kneidl-Straße westlicher Teil, Fl. Nr. 389/5 in Grünwald;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 31.01.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Im Rahmen der begonnenen Baumaßnahme der Gemeinnützigen Baugenossenschaft Grünwald e.G. auf den Grundstücken Fl.Nrn. 389 und 389/7 Gemarkung Grünwald im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. B 51, umschlossen von den Erschließungsanlagen der Josef-Sammer-Straße, der Josef-Kogler-Straße, der Josef-Würth-Straße und der Oberhachinger Straße, wird eine Teilfläche (von ca. 971m²) aus dem westlichen Teilbereich der Fritz-Kneidl-Straße (Fl.Nr. 389/5) eingezogen.
Die Fritz-Kneidl-Straße endet im westlichen Teilbereich in einem Wendehammer, der die dort angrenzenden Grundstücke verkehrlich erschließt.

Aus diesem Grund wird seitens der Gemeinde Grünwald eine sog. Einziehung – „Entwidmung“ – der öffentlichen Straße gemäß Art. 8 Bayerisches Straßen- u. Wegegesetz erfolgen.

Der Zeitpunkt der Einziehung der Ortsstraße hängt unmittelbar mit der Inanspruchnahme dieses Straßenteilstückes durch die Gemeinnützige Baugenossenschaft Grünwald e.G. zusammen. Das wird naturgemäß dann der Fall sein, wenn in diesem Bereich sowohl die Tiefgarage bzw. die Hochbaumaßnahmen realisiert werden.

Hierzu wird nach entsprechender Beschlussfassung des Gemeinderates die Einziehung öffentlich bekanntgemacht.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Einziehung einer Teilfläche (von ca. 971m²) aus dem westlichen Teilbereich der Fritz-Kneidl-Straße (Fl.Nr. 389/5) Gemarkung Grünwald gemäß Art. 8 Bayerisches Straßen- u. Wegegesetz.


Der Beschluss ist öffentlich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 23.10.2017 10:23 Uhr