Straßenbauamt München;
Staatsstraße 2368 (Tölzer Straße) - Neubau von Entwässerungseinrichtungen;
Genehmigung der Vereinbarung;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 31.01.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die vorliegende Vereinbarung des Straßenbauamtes München in der Fassung vom 26.01.2017 sieht den Bau von Entwässerungseinrichtungen an der Tölzer Straße als Gemeinschaftsmaßnahme vor – weil neben der Staatsstraße auch die angrenzenden gemeindlichen Straßenteilflächen (Geh- und Radwege) berücksichtigt werden müssen.
Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Färber für die geplanten Maßnahmen beläuft sich auf ca. 636.000,--€. Laut Vereinbarung auf Basis eines Massenmodels beträgt der Kostenanteil der Straßenbauverwaltung 56% = ca. 356.000,-- € (4455m² Straßenfläche von gesamter Einzugsfläche von 7947m²) und der Anteil der Gemeinde Grünwald 44% (3492m² aus 7947m²) – der gemeindliche Anteil liegt rechnerisch bei ca. 280.000,-- € zzgl. der sogenannten Ablösekosten – in Höhe von 220.000,-- € für die Entwässerungseinrichtungen, die künftig auf dem Grund des Freistaates liegen und für die in Zukunft keine Unterhalts- bzw. Instandsetzungskosten zulasten der Gemeinde mehr anfallen. Die Gesamtkosten liegen rechnerisch aufgrund der vorgenannten Angaben bei ca. 500.000,-- €.
Die vorgestellten Maßnahmen haben zwangsläufig Auswirkungen auf die verkehrlichen Abläufe in der Gemeinde Grünwald.
In Abstimmung mit dem Straßenbauamt München, der Polizei, dem Ordnungs- und Tiefbauamt der Gemeinde wurde festgelegt, dass die Tölzer Straße als Einbahnstraße ortsauswärts während der gesamten Bauzeit (ca. 9 Monate) genutzt werden kann. Entsprechende Ampelregelungen und Umleitungsstrecken erfolgen durch das Straßenbauamt München durch rechtzeitige Pressemitteilungen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt den Vortrag der Verwaltung und des Ingenieurbüros Färber zur Kenntnis und ermächtigt den 1. Bürgermeister die Vereinbarung zur Sanierung der Entwässerungsein- richtungen in der Tölzer Straße zu unterzeichnen.
IB Färber wird mit der weiteren Planung der Entwässerungseinrichtungen zu der Leistungsphase 3-9 Honorarzone III unten beauftragt.
Der Gemeinderat ermächtigt den Bauausschuss mit den weiteren Vergaben.
Auf der Haushaltsstelle 63000.5100 sind für das Jahr 2017 entsprechende Mittel einzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2017 10:23 Uhr