Der Gemeinderat hat in seiner letzten öffentlichen Sitzung am 21.02.2017 den Abbruch und Neubau eines Wohnhauses zur Vermietung mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 486/4 an der Südlichen Münchner Straße 18 einstimmig beschlossen.
Weiter wurde beschlossen, dass die Verwaltung bezüglich der Planungsleistungen Angebote von den folgenden Architekturbüros einzuholen hat:
Architekturbüro Stroh & Oldenbourg
Architekturbüro Schwesinger & Frach
Architekturbüro Stephanie Seidl
Architekturbüro Christoph Brandt
Auftragsgemäß wurde dieser Beschluss umgesetzt. Die Bauverwaltung hat hierzu die o.g. Architekturbüros über den Sachverhalt informiert und folgende Informationen an alle Architekten gegeben:
Grundstücksgröße, geltendes Bauplanungs- und Bauordnungsrecht – die Vorgabe aus dem Beschluss hier ein Mehrfamilienhaus zur Vermietung mit Tiefgarage zu realisieren. Um eine Vergleichbarkeit herzustellen wurden noch folgende Parameter genannt:
- Angenommene Herstellkosten für Kostengruppen 300, 400 u. 500 in Höhe von 1,2 Mio € netto
- Angebotsabgabe in welcher Honorarzone und zu welchem Satz?
- Nebenkosten in % ?
Nach Auswertung und Prüfung der eingegangenen Honorarangebote wurde das Angebot des Architekturbüros Schwesinger & Frach vom 22.03.2017 in Höhe von 161.565 € brutto (Honorarzone III / unten, Nebenkosten 0%) als das wirtschaftlichste Angebot festgestellt.
Es wird von Seiten der Bauverwaltung empfohlen, zunächst in einem nächsten Schritt den wirtschaftlichsten Bieter, das Architekturbüro Schwesinger & Frach mit den Leistungsphasen 1 – 4 (also bis zur Genehmigungsplanung) zu den anstehenden Planungsleistungen zu beauftragen. Bis dahin erhält die Gemeinde dann bzgl. der Planung eine Detailschärfe und Sicherheit, desgleichen zu den Kosten auf Basis einer Kostenberechnung. Diese Planung wird dann erneut im Gemeinderat vorgestellt.