Antrag auf Vorbescheid - Immo Projekt-Solution GmbH zum Neubau von zwei Bürogebäuden mit 19 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 616/7 an der Südlichen Münchner Straße;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 16.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 16.01.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Bauausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 17.10.2016 mit der vorliegenden Grundstücksbebauung bereits ausführlich befasst – damals ging es um das gesamte ca. 7.175m² große Grundstück (Bebauung mit zwei Bürogebäuden + umfangreiche Tiefgarage im Westen des Grundstückes und im rückwärtigen – östlichen – Grundstücksbereich um die Bebauung mit fünf Wohnhäusern.

Nun soll erneut in Form eines Antrags auf Vorbescheides folgendes durch den mit der Planung beauftragten Grünwalder Architekt Brandt geklärt werden:

Ist die Erstellung von 19 Stellplätzen mit einer Überschreitung der Grundfläche von 70% baurechtlich zulässig?


Es gilt der Baulinienplan Nr. 65 B 11 von 1911, zusätzlich der Bebauungsplan Nr. B 35 sowie § 34 BauGB.


Das betreffende Teilgrundstück mit 3.156m² liegt unmittelbar östlich der Südlichen Münchner Straße und soll mit zwei Bürogebäuden in E+D bzw. E+1-D-Bebauung zur Ausführung kommen. Auf die Gebäudestellung, Formensprache, First- u./o. Wandhöhe wird hier nicht näher eingegangen, da es bei der Fragestellung ausschließlich um die Grundfläche mit den Nebenanlagen i.S. § 19 Abs. 4 der Baunutzungsverordnung –BauNVO- geht.

Für das Grundstück ist der o.g. Bebauungsplan Nr. B 35 maßgeblich – danach gilt eine Grundflächenzahl von 0,12. Rechnerisch ergibt sich bei einem 3.156m² großen Grundstück eine Grundfläche von 392,60m² zzgl. einer Überschreitungsmöglichkeit für Nebenanlagen von 50% ergibt dies eine Grundfläche von 392,60m² x 50% = 196,30m² - in Addition ergibt sich eine Gesamtgrundfläche von 588,90m².

Im vorliegenden Lageplan sind Flächenangaben der baulichen Anlagen (Haupt- u. Nebenanlagen) mit folgenden Maßzahlen angegeben:

Wohnhaus E+D        141,75m²
Wohnhaus E+1+D        171,60m²
Parkplatz                342,69m²
Zufahrt zum Parkpl.            9,15m²

Gesamt                665,19m² > 588,90m² (GR-Überschreitung um 76,29m² entspricht: 70%)


Die o.g. rechnerische Gesamtgrundfläche von 588,90m² wird somit um 76,29m² überschritten.

Der Gesetzgeber hat hier unter § 19 Abs. 4 BauNVO bei Überschreitungen mit geringfügigen Auswirkungen auf die Versickerung der Oberflächen folgendes geregelt: Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden – es kann insoweit im Einzelfall von der Einhaltung der grundsätzlichen Grenzen abgesehen werden.


Nachdem davon auszugehen ist, dass die 19 Stellplatzflächen (Fläche = > 200m² ohne Zufahrtsflächen) allesamt wasserdurchlässig ausgeführt werden – ist der Fall der Geringfügigkeit in Bezug auf die Versickerungsfähigkeit gegeben – überdies wird dies in der Gemeinde Grünwald in ähnlich gelagerten Fällen regelmäßig im Rahmen der Befreiung dargestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt unter den nachfolgenden Inhalten das Einvernehmen zu erteilen:

Frage zum Antrag auf Vorbescheid:

Ist die Erstellung von 19 Stellplätzen mit einer Überschreitung der Grundfläche von 70% baurechtlich zulässig?


Die Berechnung zum Maß der baulichen Nutzung (hier die Grundflächenzahl) hat ergeben, dass unter Bezugnahme der angenommenen Grundstücksteilfläche von 3.156m² und dem geltenden Grundflächenzahlindex von 0,12 in der vorliegenden Planung von 19 wasserdurchlässigen Stellplätzen eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundflächenzahl (um ca. 76m²) erforderlich ist. Der Bauausschuss stimmt der Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.02.2017 12:01 Uhr