Die beiden Grundstücke liegen im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. B 52 (Anlage) – der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst die beiden Grundstücke Fl.Nrn. 293/22 und 293/67 an der Sudelfeldstraße 3 u. 5 in 82031 Grünwald.
Im bisherigen Bebauungsplanentwurf war im nördlichen Bereich ein 6,95m breiter durchgängiger Schutzstreifen zum Erhalt der dort vorhandenen Vegetation eingetragen. Überdies enthält der Bebauungsplan zur Grünordnung die üblichen Festsetzungen in Text und durch Planzeichen. Danach sind die im Schutzbereich befindlichen Bäume (Bäume Nrn. 1 – 5) alle zu erhalten. Zusätzlich sind nach Bebauungsplan im Schutzbereich noch div. Bäume als Ersatz nachzupflanzen. Die Festsetzung eines Schutzbereiches (als private Grünfläche) ist im Rahmen des Bauleitverfahrens durch die Anregung des Landratsamtes München, Grünordnung, gestrichen worden – der ehedem festgesetzte Schutzbereich dient allerdings als Hilfsmittel, die dort befindlichen Bäume als schützenswert anzusehen.
In vorliegender Angelegenheit möchte der neue Eigentümer der vorliegenden Immobilie außerhalb der Vogelbrutzeit (diese ist von 01.03. - 30.09. eines jeden Jahres) Bäume auf den beiden Grundstücken vorab fällen. Dazu benötigt der Antragsteller die Zustimmung der Gemeinde.
Auf den beiliegenden Baumbestandsplan wird verwiesen.
Außerhalb des „Schutzbereiches“ stehen auch Bäume, welche zum Teil geschützt sind nach der gemeindlichen Baumschutzverordnung und welche, die untermaßig sind und nicht geschützt sind.
Für die geschützten Bäume außerhalb des „Schutzbereiches“ benötigt der Antragsteller eine Fällerlaubnis – es handelt sich dabei um folgende Bäume:
Nr. 6 Birke, StU 1,20m, Nr. 10 Birke StU 1,60m, Nr. 11 Birke StU 1,50m, Nr. 14 Birke StU 1,50m
Nr. 18 Birke StU 1,60m und Nr. 19 Birke StU 1,80m.
Alle anderen Pflanzungen auf den Grundstücken fallen nicht unter die Schutzverordnung – sind aber richtigerweise im Baumbestandsplan dargestellt.
Der Bebauungsplan gibt hier im Rahmen der Festsetzungen zur Grünordnung die Neupflanzung von 14 Ersatzbäumen an, welche sich über die künftige Freiflächen (Zufahrtsbereiche, Gartenflächen, Vorgartenzone) verteilen.