Antrag S.A.M Projects GmbH zum Neubau von drei Einfamilienhäusern - Haus 1 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 604/26 an der Ludwig-Thoma-Str. 13;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 13.02.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 13.02.2017 ö beschließend 5

Sachverhalt

Bauherr: S.A.M. Projects GmbH, Dr. Stefan Maier, München;
Bauort: Ludwig-Thoma-Str. 13 , Grundstück Fl. Nr. (Grundstücksgröße = 3.703 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 35 B 17 v. 01.07.1918, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung



Der Antragsteller plant die Errichtung von drei Einfamilienhäusern auf dem großzügigen Grundstück mit 3.703 m².


Der vorliegende Antrag betrifft Haus 1, das im östlichen Grundstücksbereich mit E+1+D (DG kein Vollgeschoss, Mansard-Walmdach 15 bzw. 52°) errichtet werden soll.  Das Wohnhaus soll dabei zum Teil auf dem im heutigen Bestand bereits vorhandenen, das Baugrundstück großflächig unterbauende (mit mehr als 1m Erdüberdeckung), ursprünglich als Schutzraum vorgesehenen Kellerbereich  zu stehen kommen.

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der vorliegenden Planung hinsichtlich der Hauptnutzung eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um ca. 130 m² - bezogen auf das Gesamtgrundstück (dies beinhaltet zudem noch die Bestandsbebauung mit Doppelhaus im Südwesten) überschritten. Eine Befreiung von der Einhaltung der Grundfläche mit den Nebenanlagen sollte hier, wie in ähnlich gelagerten Fällen bereits erfolgt, befürwortet werden.
Darüber hinaus wird aufgrund der oben erwähnten umfangreichen Bestandsunterkellerung des Baugrundstücks eine Überschreitung von ca. 205 m² beantragt. Die Erdüberdeckung dieser baulichen Anlage beträgt jedoch mind. 1m, so dass hier aufgrund der geringen Auswirklungen auf die natürliche Funktion des Bodens eine weitere Überschreitung ausnahmsweise befürwortet werden kann.


Das Bauvorhaben fügt sich auch gemäß § 34 Baugesetzbuch in die vorhandene Umgebungsbebauung nach Art  und Maß der baulichen Nutzung ein.


Auf der  Gebäudewestseite  sind zwei Abgrabungen geplant, die die Ausnahmetatbestände der Ortsgestaltungssatzung einhalten. Eine Abweichung sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.

Die Nachbarunterschriften liegen vor.

Schützenwerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes liegt vor. Ein dreistämmiger, vom Umweltamt als vital und erhaltenswert eingestufter Silberahorn wird zur Fällung beantragt. Aufgrund der Planung ist ein Erhalt nicht möglich.

Die zur Fällung beantragte Hängebuche Nr. 1 (StU 1,15 m) wird nicht als erhaltenswert eingestuft und ist aufgrund der geplanten Bebauung auch nicht zu erhalten.

Die weiteren zur Fällung beantragten Bäume (Hainbuche, StU 1,12 m und „überalterte“ Birke, StU 1,60 m) sind aufgrund Ihrer Qualität vom Umweltamt als nicht erhaltenswert eingestuft worden.

Im südlichen Grundstücksbereich bleiben vier Hainbuchen und eine Eiche, allesamt schützenswert, bestehen.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garagen – Haus 1 – herzustellen.


Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 130 qm wird befürwortet.

Darüber hinaus wird die Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um weitere ca. 205 qm befürwortet, da die Erdüberdeckung über dem bestehenden Kellergeschoss mind. 1 m beträgt.

Eine Abweichung wegen Errichtung von zwei Abgrabungen auf der Gebäudewestseite wird ausnahmsweise befürwortet.

Der Fällung der Bäume Nr. 1, 4, 7 und Nr. 9 wird zugestimmt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.03.2017 12:36 Uhr