Antrag auf Vorbescheid Stern Isarblick GmbH zum Neubau von zwei Einfamilienhäusern auf dem Grundstück Fl.Nr. 554/5 an der Dr.-Engelsperger-Str. 4;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 03.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 03.04.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Bauherr: Stern Isarblick GmbH, Grünwald
Bauort: Dr.-Engelsperger-Str. 4, Grundstück Fl.Nr.554/5 (Grundstücksgröße = 3.342 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 51 BI 37 von 27.12.1937, § 34 Baugesetzbuch, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das gegenständliche Baugrundstück besteht bereits eine gültige Baugenehmigung, die aber wohl tatsächlich nicht ausgeführt werden soll.
Die Antragstellerin möchte nun im Rahmen des vorliegenden Vorbescheidsantrag die Bebauung  mit zwei Einfamilienhäusern in E+D-Bebauung auf dem knapp ein Tagwerk großen Grundstück am Isarhochufer klären.

Im Rahmen des Vorbescheides wird folgende Frage gestellt:

Wird die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern in beiliegender Art der Baukörper in Aussicht gestellt? Die GFZ, GRZ, Ortsgestaltungssatzung und Baumschutzverordnung werden im Bauantrag berücksichtigt.


Die Antragstellerin möchte in erster Linie klären, ob die Errichtung eines zweiten Gebäudes im südlichen Teil des Grundstücks möglich ist, da der Baulinienplan ganz klar nur eine Bebauung im nördlichen Teil des Grundstücks zulässt, und auch die heute entlang der Dr.-Engelsperger-Straße  bestehende Bebauung sich ausschließlich nördlich orientiert.


Die weiteren Inhalte des Antrags (Maß der baulichen Nutzung, Geschossigkeit) entsprechen den gesetzlichen Vorgaben.

Zusammenfassend ist aufgrund des bestehenden Baulinienplans und der tatsächlich vorhandenen Bebauung festzuhalten, dass die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern nur unter Einhaltung der Baugrenze rechtlich zulässig ist.

Beschluss

Der Bauausschuss berät sich hier ausführlich. Es wird die Aussage getroffen, man möge bei den großen Grundstücken und den sehr alten Baulinienplänen überdenken, ob an den damals festgesetzten Bauräumen (mit der Zulässigkeit von meist nur einem Baukörper in einer Bauzeile) festhalten will. Der Ausschussvorsitzende, Herr Weidenbach führt dazu aus, dass die damalige Bauleitplanung auch heute noch Bestand hat – man stelle sich nur die negativen Auswüchse in ganz Geiselgasteig vor. Es ergeht hierauf folgender Beschluss:

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheidsantrag für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern nicht herzustellen.

Die im Baulinienplan festgelegte Baugrenze ist einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 3

Datenstand vom 15.05.2017 14:11 Uhr