Antrag RH Properties GmbH vertr. durch Michael Huy zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage (Haus 2) auf dem Grundstück Fl.Nr.: 612/5 an der Hubertusstraße 82;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 08.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 08.05.2017 ö beschließend 10

Sachverhalt

Bauherr: RH Properties GmbH vertr. durch Hr. Michael Huy
Bauort: Hubertusstraße 82, Grundstück Fl.Nr. 612/5 (Grundstücksgröße = 2.951 m²)
Planbereich: Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bauwerberin plant die Errichtung von  drei Einfamilienhäusern mit Garagen auf dem großzügigen Grundstück. Das Haus 2 soll in E+D–Bebauung (Mansardwalmdach 52° Dachneigung) errichtet werden.

Das Maß der baulichen Nutzung bezogen auf die Hauptnutzung wird eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen hinsichtlich der tatsächlich versiegelten Flächen wird eingehalten. Durch die Zufahrtsbereiche und insbesondere die überlange Zufahrt in den rückwärtigen  Grundstücksbereich wird die Grundfläche mit den Nebenanlagen hier deutlich überschritten. Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Das Bauvorhaben fügt sich nach § 34 BauGB in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die Quergiebel  überschreiten mit ihren Wandhöhen das maximal zulässige Maß der baulichen Nutzung der Ortsgestaltungssatzung. Eine Abweichung hiervon sollte  aufgrund der geringfügigen Überschreitungen um 1 m bzw. 1,15 m  befürwortet werden.

Der Abstand der Dachflächenfenster zu den Quergiebeln in der Südansicht unterschreitet die Mindestanforderung der Ortsgestaltungssatzung von 1 m. Dies ist zu korrigieren.

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.

Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung sind eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird mittels Doppelgarage erbracht.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme berührt. Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.

Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.  

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses (Haus 2) herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca. 360 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet.

Die durch die Ortsgestaltungssatzung vorgegebenen Abstände der Dachbelichtungselemente untereinander  sind einzuhalten und entsprechend in den Plänen zu korrigieren.

Eine Abweichung wegen Überschreitung der gemäß Ortsgestaltungssatzung maximal zulässigen Wandhöhe mit den Quergiebeln um ca. 1 m bzw. 1,15 m wird ausnahmsweise befürwortet.

Die Baumarten im Baumbestandplan sind zu korrigieren. Die Nummern 22 und 23 sind Buchen, bei der Nummer 24 handelt es sich um eine Eiche. Aufgrund des starken Efeubewuchses und des noch fehlenden Austriebs konnte die Vitalität der Eiche nicht beurteilt werden. Der Baum wäre aber vermutlich durchaus erhaltenswert, wenn der Efeu gekappt und eine Kronenpflege durchgeführt werden würde. Zum Erhalt des Baumes müsste der Baukörper aber weiter Richtung Norden verschoben werden. Diese Möglichkeit ist zu prüfen.

Die Rotbuche (Nummer 18) wird aufgrund Zwieselfäulnis und starken Rindenläsionen im unteren Stammbereich als verkehrsgefährdend eingestuft – eine Fällung wird daher angeraten. Die Ersatzpflanzungen sind durch Bäume erster Ordnung zu ersetzen. Soweit die Eiche erhalten wird, sind noch sechs Ersatzpflanzungen mit Stammumfängen von 20 – 25 cm zu setzen, ansonsten sieben Stück.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2017 12:28 Uhr