Antrag Klaus Runge zum Anbau eines Balkones am Bestandsgebäude auf dem Grundstück Fl.Nr. 270/14 an der Bodenschneidstraße 2;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 19.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Bodenschneidstraße 2, Grundstück Fl.Nr. 270/14 (Grundstücksgröße = 820m²)
Planbereich: § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung
Der Bauwerber plant den Anbau eines Balkones auf der Südseite des Bestandsgebäudes mit den Maßen 7,90m (Breite) und 1,30m (Tiefe) im 1. Obergeschoss und einen weiteren Balkon mit 3,30m (Breite) und 1,30m (Tiefe) an der gleichen Fassade im Dachgeschoss.
Die Regelungen der Ortsgestaltungssatzung bleiben unberührt – das Maß der baulichen Nutzung (hier insbesondere die Grundflächenzahl mit der Hauptnutzung wegen des vorhandenen Dachüberstandes) ist unverändert.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.
Das Vorhaben widerspricht auch nicht den Festsetzungen des z.Zt. unwirksamen Bebauungsplanes Nr. B 48 (dieser wird gerade in Bezug auf einen formalen Inhalt hin neu instruiert).
Beschluss
Das GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch von der Beratung und Beschlussfassung i.S. Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen zum vorliegenden Bauantrag zur Errichtung von zwei Balkonen
herzustellen.
Die Überprüfung der Einhaltung der Abstandsflächen (auch altrechtliche Abstandsflächenübernahme) obliegt dem Landratsamt München als zuständige Genehmigungsbehörde.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 24.07.2017 10:42 Uhr