Antrag von Laufenberg Nicole und Sebastian zum Umbau und Erweiterung eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 501/9 an der Wilhelm-Keim-Str. 11a;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 19.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Planbereich: § 34 BauGB, Baulinienplan/Bebauungsplan Nr. B I 28/49 und Bebauungsplan Nr.
B 35, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- u. Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung;
Die Antragsteller planen den profilgleichen Anbau der östlichen Doppelhaushälfte in Verlängerung um 2,31m über alle Geschosse innerhalb des zulässigen Bauraumes und des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung.
Die Abstandsflächen nach Osten werden nach wie vor eingehalten, desgleichen die Regelungen nach der Ortsgestaltungssatzung.
Die Erweiterung ist so geringfügig, dass diese auch keine weiteren Auswirkungen auf evtl. zusätzliche Stellplätze hätte.
Eine Rückmeldung des gemeindlichen Umweltamtes liegt noch nicht vor – wird aber am Sitzungstag verlesen.
Die Nachbarn (bis auf MVG-Tramlinie) haben alle unterschrieben.
Das Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, zur vorliegenden Erweiterung und Umbau der östlichen Doppelhaushälfte an der Wilhelm-Keim-Straße 11a das gemeindliche Einvernehmen
herzustellen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 24.07.2017 10:42 Uhr