Antrag Thomas Zangen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr.: 348/8 an der Pommernstraße 4;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 19.06.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauort: Pommernstraße 4, Grundstück Fl. Nr. 348/8 (Grundstücksgröße 1.210m²) Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Antragsteller plant das bestehende Haus abzubrechen und mit der Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D mit Walmdach (Dachneigung 51,9°/30°) sowie einer Einliegerwohnung zu ersetzen. Das Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss.
Das Maß der baulichen Nutzung wird sowohl in der Hauptnutzung als auch mit den Nebenanlagen eingehalten.
Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung geplant, die den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Einer Abweichung sollte daher zugestimmt werden.
Die Dachbelichtungselemente in Form von Gauben sowie die Giebel in der Nord- und Südansicht entsprechen weitgehend der Ortsgestaltungssatzung. Lediglich für den Giebel auf der Nordseite ist eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der max. zulässigen Wandhöhe von 7,25 m / beantragt sind hier 8,74 m und für den Giebel auf der Südseite von 9,05 m erforderlich. Da in der Vergangenheit in solchen Fällen jeweils Abweichungen befürwortet worden sind, sollte auch hier zugestimmt werden.
Der Stellplatznachweis wird durch die Doppel – und Einzelgarage erbracht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Der Baum- und Freiflächenplan liegt noch zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses
herzustellen.
Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung wird zugestimmt.
Eine Abweichung wegen Nichteinhaltung der Wandhöhe mit den Giebeln wird befürwortet.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 24.07.2017 10:42 Uhr