Bauantrag Elisabeth Lippsmeier zum Neubau eines Doppelhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 270/21 an der Bodenschneidstraße 16;
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Bauausschusses , 31.07.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) | Sitzung des Bauausschusses | 31.07.2017 | ö | beschließend | 9 |
Sachverhalt
Die Bauherrnschaft des gegenständlichen Bauvorhabens ist hier anderer Rechtsauffassung, bezieht sich hinsichtlich des Maßes der baulichen Nutzung auf die Umgebungsbebauung nach § 34 BauGB und hat demnach mit der vorgelegten Planung zwar die Geschossflächenzahl eingehalten, aber die Grundflächenzahl (Hauptnutzung) bezogen auf den anzuwendenden B 35 um ca. 105 m² deutlich überschritten. Einer Befreiung sollte nicht zugestimmt werden.
Eine Rückstellung, wie bei einem anderen Bauvorhaben in der selben Straße erfolgt, wird daher aktuell nicht erforderlich, da der Bauantrag mit gültigem Recht nicht vereinbar ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen