Hebesätze für die Gemeindesteuern;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haushaltssitzung des Gemeinderates, 07.02.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Kämmerer Bader bezieht sich auf die ausführliche Darstellung im Finanzausschuss vom 08.12.2015 # 102 hinsichtlich des neuen Reformkonzeptes und der Anhebung des Nivelierungshebesatzes auf einheitlich 310 v. H. und die erstmalige Berücksichtigung von 10 Prozent der Steuereinnahmen, die die Nivelierungshebesätze übersteigen. Danach sind 68,82 % der Grundsteuereinnahmen an den Landkreis als Kreisumlage abzuführen (bisher waren es 52,50 %). Aus der Mitte des Finanzausschusses kamen aber keine Änderungsvorschläge zu den Hebesätzen.
Nach dem guten Ergebnis für das Jahr 2016 bei den Realsteuern insbesondere bei der Gewerbesteuer (rund 234 Mio. €) kann festgestellt werden, dass die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2017 nicht verändert werden müssen.
Die Hebesätze werden erst nach der Vorberatung mit der Haushaltssatzung festgesetzt
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
einstimmig nachfolgende Hebesätze für den Haushalt 2017:
Gewerbesteuer 240 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Grundsteuer B 200 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Grundsteuer A 300 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.10.2017 11:04 Uhr