Bauherr: Sonja Keel-Coelho-Pereira und Vera Keel;
Bauort: Birkenstraße 20, Grundstück Fl. Nr. 257/17 (Grundstücksgröße 734m²)
Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
In der Sitzung vom 03. April 2017 wurde die Verwaltung um Prüfung der Einfriedungs-höhe/art an der Birkenstraße gebeten, da diese neu errichtet wurde und höher erscheint, als die nach der Ortsgestaltungssatzung zulässigen Höhe von 1,60 Meter
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Das Landratsamt München wurde davon in Kenntnis gesetzt und um bauaufsichtliches Einschreiten gebeten.
Bei einer Ortseinsicht durch einen Außendienstmitarbeiter des Landratsamtes München wurde festgestellt, dass auf dem o.g. Grundstück an der südlichen und westlichen Grundstücksseite eine Einfriedung in Form einer geschlossenen Bretterwand mit einer Höhe von ca. 1,93 bis ca. 2,13 m errichtet wurde.
Die errichtete Einfriedung befindet sich an einer Wohnstraße und überschreitet die zulässige Höhe von 1,60 m gemäß Ortsgestaltungssatzung. Des Weiteren dürfen Einfriedungen nicht als Wand ausgeführt werden.
Dies wurde den Antragstellern seitens des Landratsamtes mit Schreiben vom 02.06.2017 mitgeteilt. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, bei der Gemeinde einen Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung einzureichen, welchen sie hiermit stellen.
Die Birkenstraße ist eine Wohnstraße, in der nach gültiger Ortsgestaltungssatzung Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,60 m Höhe und auch nicht als Wände/Mauern zulässig sind.
Insofern sollte einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt werden, um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.