Antrag Sonja Keel-Coelho-Pereira und Vera Keel auf isolierte Abweichung zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung auf dem Grundstück Fl. Nr. 257/17 an der Birkenstr. 20;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.09.2017 ö 8

Sachverhalt

Bauherr: Sonja Keel-Coelho-Pereira und Vera Keel;
Bauort: Birkenstraße 20, Grundstück Fl. Nr. 257/17 (Grundstücksgröße 734m²)
Planbereich: BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;


In der Sitzung vom 03. April 2017 wurde die Verwaltung um Prüfung der Einfriedungs-höhe/art an der Birkenstraße gebeten, da diese neu errichtet wurde und höher erscheint, als die nach der Ortsgestaltungssatzung zulässigen Höhe von 1,60 Meter .

Das Landratsamt München wurde davon in Kenntnis gesetzt und um bauaufsichtliches Einschreiten gebeten.

Bei einer Ortseinsicht durch einen Außendienstmitarbeiter des Landratsamtes München wurde festgestellt, dass auf dem o.g. Grundstück an der südlichen und westlichen Grundstücksseite eine Einfriedung in Form einer geschlossenen Bretterwand mit einer Höhe von  ca. 1,93 bis ca. 2,13 m errichtet wurde.

Die errichtete Einfriedung befindet sich an einer Wohnstraße und überschreitet die zulässige Höhe von 1,60 m gemäß Ortsgestaltungssatzung. Des Weiteren dürfen Einfriedungen nicht als Wand ausgeführt werden.

Dies wurde den Antragstellern seitens des Landratsamtes mit Schreiben vom 02.06.2017 mitgeteilt. Ihnen wurde die Möglichkeit gegeben, bei der Gemeinde einen Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung einzureichen, welchen sie hiermit stellen.

Die Birkenstraße ist eine Wohnstraße, in der nach gültiger Ortsgestaltungssatzung Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,60 m Höhe und auch nicht als Wände/Mauern zulässig sind.

Insofern sollte einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt werden, um hier keinen Präzedenzfall zu schaffen.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, einer isolierten Abweichung zur Errichtung einer Grundstückseinfriedung nicht zuzustimmen. Grund hierfür ist die Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung in der Höhe und der geschlossenen Ausführung.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 10.11.2017 08:39 Uhr