Antrag Ricarda und Oliver Heimler zum An- und Umbau des Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 598/12 am Waldweg 6;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 06.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 06.11.2017 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Ricarda und Oliver Heilmer
Bauort: Waldweg 8, Grundstück Fl.Nr. 598/12 (Grundstücksgröße = 3.885 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 61 B 26, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung;

GR-Mitglied Steininger ist für dieses Baugesuch aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauwerber plant den Umbau des Wohnhauses am Waldweg 6. Das Gebäude steht auf einem nach WEG-Recht geteilten Grundstück gemeinsam mit einem Bürogebäude und einem weiteren Einfamilienhaus.

Der Bauwerber begehrt die Genehmigung für den Umbau des Erdgeschosses hinsichtlich der Terrasse und Nebenanlagen und Erweiterung des Krüppelwalmdachs um 4,50m. Durch die Erweiterung im Dachgeschoss entsteht kein Vollgeschoß womit das Bauvorhaben keine Geschossflächenrelevanz hat. Im Erdgeschoss wird die Terrassenfläche ähnlich eines Freisitzes in das Wohnhaus gemeinsam mit einem Gartengeräteraum integriert.

Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grundflächenzahl wird eingehalten. Bebaubare Grundfläche ist noch vorhanden.

Die auf der Nordseite des Gebäudes geplante Abgrabung entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte befürwortet werden.

Schützenswerter Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht berührt.

Der Stellplatznachweis ist mittels Doppelgarage erbracht.

Beschluss

GR-Mitglied Steininger ist aufgrund seiner Eigenschaft als Architekt für dieses Baugesuch gem. Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für den An- und Umbau des Wohnhauses herzustellen.

Der Errichtung einer ausnahmsweise zulässigen Abgrabung auf der Gebäudenordseite wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.01.2018 14:12 Uhr