Mit Schreiben vom 20. Februar 2013 stellte die CSU-Fraktion Grünwald den Antrag das Grünwalder Ortstaxi für die Bürgerinnen und Bürger kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Auf Nachfrage bei der Regierung von Oberbayern am 28. März 2013 teilte uns diese folgendes mit:
Das Tarifrecht des § 39 PBefG geht davon aus, dass grundsätzlich ein Beförderungsentgelt zu entrichten ist. Auch ein „Nulltarif“ stellt ein Beförderungsentgelt im Sinne des § 39 Abs. 1 PBefG dar und ist damit genehmigungspflichtig.
Die Regierung von Oberbayern teilte der Verwaltung im Jahre 2013 mit, dass nach herrschender Meinung ein Nulltarif grundsätzlich nicht genehmigungsfähig ist.
Der Antrag aus dem Jahr 2013 wurde zurückgestellt, da mit dem Finanzamt bzgl. des Vorsteuerabzuges noch Klärungsbedarf bestand.
Am 29. August 2017 stellte die Verwaltung erneut eine Anfrage an die Regierung von Oberbayern, das Grünwalder Linientaxi kostenfrei zur Verfügung zu stellen.
Hier wurde der Gemeinde Grünwald nun mitgeteilt, dass die Gemeinde die Beförderungsbedingungen zu einer kostenfreien Beförderung selbst ändern kann.
Die jährlichen Ausgaben im Jahr 2016 beliefen sich auf 276.724,31 Euro.
Die Einnahmen im Jahr 2016 betrugen 12.089,53 Euro.
Im laufenden Jahr 2017 (Stichtag 27.09.2017) betrugen die Ausgaben 160.499,13 Euro, die Einnahmen lagen bei 6.662,33 Euro (Stichtag ebenfalls 27.09.2017).
Bis zum Jahr 2016 bestand für die Gemeinde Grünwald die Möglichkeit beim Finanzamt München den Vorsteuerabzug geltend zu machen, da Betreiber des Linientaxis die Gemeinde Grünwald selbst war.
Seit 01.05.2017 ist aufgrund der europaweiten Ausschreibungspflicht die Firma Geldhauser Betreiber des Linientaxis geworden.
Die Gemeinde Grünwald erhält die Rechnungen von der Firma Geldhauser ohne Mehrwertsteuerausweisung. Ein Vorsteuerabzug ist somit nicht mehr möglich.
Der Gemeinde Grünwald entsteht mit dieser Änderung kein Nachteil.