Beantwortung Anfrage Gemeinderatsmitglied Schmidt, GR ö 30.01.2018, TOP 464


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2018 ö 9.4

Sachverhalt

In der öffentlichen GR-Sitzung vom 30.01.2018 hat GR-Mitglied Schmidt nachgefragt, wie der Sachstand der Prüfung betreffend der Planung und Errichtung eines getrennten Fußweges in südwestlicher Richtung beginnend vom Parkplatz Wörnbrunn in Richtung Kreisstraße M 11 ist?

Die Verwaltung hatte hierzu bereits im Sommer 2015 mit dem betroffenen Eigentümer, den Bayerischen Staatsforsten AöR –BaySF -, Kontakt aufgenommen. Eine Ortsbegehung mit Vertretern der BaySF hat am 18.08.2015 stattgefunden. Die schriftliche Stellungnahme zur damaligen Ortsbegehung wurde nach Aufforderung der Gemeinde am 30.10.2015 bei uns eingereicht mit folgendem Inhalt, welche auch bereits in der öffentlichen Sitzung des Bauausschusses am 16.11.2015 ausführlich dargestellt worden ist:

„Sehr geehrte Damen und Herren,

wie wir anlässlich unseres Ortstermins am18.08.15 feststellen mussten, lässt sich die Errichtung des von der Fraktion der Parteifreien Bürger Grünwald angeregten Geh-u. Radweges westlich der Gemeindeverbindungsstraße auf Staatsforstgrund aus forstbetrieblicher Sicht  leider nicht darstellen.

So ist dieser Waldbereich durch die Staatsstraße M 11 im Süden, das keilförmig in diese Waldabteilung hineinragende Dammwildgehege sowie die Wiesen der Fremdgrundstücke im Norden  für die Ausrichtung der vorhandenen Walderschließung stark eingeschränkt.

Sämtliche Rückegassen im Inneren dieses Waldbereiches sind deshalb in ihrer Linienführung nach Osten zur Gemeindestraße hin ausgerichtet. Der für den Bau des Geh- u. Radwegs angedachte Streifen neben der Straße dient somit im Regelbetrieb vorwiegend als Lagerplatz für die Holzabfuhr.

Um die Gemeindestraße zu schonen und nicht zu verschmutzen, bewegen sich die Rückefahrzeuge zum sortendifferenzierten Lagern des eingeschlagenen Holzes derzeit bereits exakt auf dieser Trasse.

Ergänzend hierzu wäre festzustellen, daß auf einer Teilfläche des Lagerstreifens ein straßen-begleitender, lockerer Baumbestand aus ökologisch wertvollen Eichen, Eschen und Bergahorn stockt, welcher im Zuge von Bauarbeiten sehr stark beeinträchtigt würde oder zum Teil sogar beseitigt werden müßte.

Aus diesem zu erwartenden grundlegenden Nutzerkonflikt heraus können wir der Errichtung eines Radweges an dieser Stelle aus betrieblichen Gründen leider nicht zustimmen.

Nachdem die Zufahrt nach Wörnbrunn aus Sicht des Forstbetriebs derzeit nur eine geringe Belastung durch gelegentlichen KFZ-Verkehr aufweist, sollte im Sinne einer überlappenden Mehrfachnutzung hier auch ein geordneter Fußgänger- und Radfahrverkehr gewährleistet sein.

Mit freundlichen Grüßen
BAYERISCHE STAATSFORSTEN
Forstbetrieb München
Forstenrieder Allee 182
81476 München“


Darüber hinaus lässt sich bei der Überprüfung des geltenden Bauplanungsrechts feststellen, dass seinerzeit bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. B 42 (Rodungsinsel Wörnbrunn) neben den bestehenden Erschließungsanlagen (Wörnbrunner Straße etc.) ein Wegekonzept festgesetzt worden ist. So ist z.B. neben der Wörnbrunner Straße, welche fast rechtwinklig nach Süden Richtung M 11 abknickt, auf der Ostseite ein Fuß- und Radweg geplant, dieser wiederum führt nach Süden entlang der Ausgleichsflächen und verbindet einen vorhandenen Waldweg.

Der Fuß- und Radweg östlich der Wörnbrunner Straße wird z.Zt. in Abstimmung mit dem gemeindlichen Wasserwerk und Abwasserbeseitigungsbetrieb mit Anbindung an den noch bestehenden Taufkirchner Weg als sichere Wegeführung für die Nutzung der künftigen Tragluft-halle baulich ausgeführt.

Auf der Westseite der Wörnbrunner Straße konnte ein Fuß- u. Radweg im Bebauungsplan wegen der damals schon nicht vorliegenden Zustimmung des Eigentümers planungsrechtlich nicht festgesetzt werden.

Aufgrund der o.g. Gründe ist der von der PBG e.V. beantragte Fuß- u. Radweg nach Süden mit Anbindung an die Kreisstraße M 11 nicht möglich.

Hierauf fasste der Bauausschuss seinerzeit folgenden einstimmigen Beschluss:

Der Bauausschuss nimmt vom Sachvortrag Kenntnis. Nachdem die Verwaltung wie beantragt mit den Bayerischen Staatsforsten in Verhandlungen getreten ist, ist der Antrag somit erledigt.

Datenstand vom 21.03.2018 12:03 Uhr