Bauantrag Dr. Christina Süss zur Errichtung eines Wohnhauses und einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 611/52 an der Kaiser-Ludwig-Str. 34;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.04.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauherr: Dr. Christina Süss, 82031 Grünwald
Bauort: Kaiser-Ludwig-Straße 34, Grundstück Fl.Nr. 611/5 (Grundstücksgröße = 2.024 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 25 B 31 v. 01.06.1931, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Die Bauwerber planen die Errichtung eines L-förmigen Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Walmdach  (DN 32°, DG kein Vollgeschoss).

Das Maß der baulichen Nutzung wird mit der Hauptnutzung  eingehalten. Die maximal zulässige Grundfläche mit den Nebenanlagen wird  um ca. 182 m² überschritten.  In der heutigen Bestandsbebauung ist die Zufahrt zum rückwärtigen Hammergrundstück ca. 65 m lang und gekiest. Mit der aktuell vorliegenden Planung wird die Zufahrt auf ca. 94 m verlängert, da die Garage an die östliche Grundstückgrenze geschoben werden soll. Problematisch wird hier neben der  nicht zwingend erforderlichen Verlängerung der Zufahrt zudem die Situierung der Garage im Kronenbereich der östlichen Nachbarbäume gesehen. Die Garage sollte daher näher zur Straße situiert werden, um den Grad der Versiegelung zu verringern.

Auf der Gebäudeostseite ist eine Abgrabung zur Belichtung der Aufenthaltsräume im Keller geplant. Diese entspricht den Ausnahmetatbeständen der Ortsgestaltungssatzung und sollte daher befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes und der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wurde erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird berührt. Die Stellungnahme des Umweltamtes stellt sich wie folgt dar:

Da der Baumbewuchs der an der südlichen Grundstücksgrenze bestehenden Nadelgehölze sehr dicht ist, sollte hier mit Fällarbeiten dringend bis zum Ende der Vogelschutzzeit gewartet werden.
Die Buche Nr. 2 ist jung und vital und sollte erhalten bleiben. Die Spitzahorne (Nr. 7 und 12) sind aufgrund ihrer Wuchsform nur bedingt erhaltenswert und wären ohnehin vom Bau der Einfahrt betroffen. Um den Erhalt den Baumes Nr. 12 zu gewährleisten, ist der Wurzelraum während der Bauphase entsprechend zu schützen.

Während der Bauphase und auch künftig ist auf einen umfangreichen Wurzelschutz bei der Rotbuche Nr. 27 (Nachbarbaum) zu achten. Eine ökologische Baubegleitung sollte hier vorgesehen werden.

Zum Erhalt der (Nachbar-)Bäume Nr. 53 und 54 ist die Garage auf Punktfundamenten zu errichten bzw. ist hier ohnehin gefordert worden, diese außerhalb des Kronenbereiches, straßennäher zu situieren.

Aufgrund der Grundstücksgröße sind gem. Bebauungsplan noch vier weitere Laubbäume 1. Ordnung zu pflanzen.


Die Nachbarunterschriften liegen z. T. vor.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Wohnhauses und einer Doppelgarage herzustellen.

Die Doppelgarage ist näher zur Straße zu situieren, um zum einen die Bäume Nr. 53 und 54 zu schützen und den Grad der Versiegelung zu verringern.

Der Abgrabung auf der Gebäudeostseite wird zugestimmt.

Der Baum Nr. 2 ist zu erhalten. Während der Bauphase und auch künftig ist auf einen umfangreichen Wurzelschutz bei der Rotbuche Nr. 27 (Nachbarbaum) zu achten. Eine ökologische Baubegleitung sollte hier beauflagt werden.
Es sind vier weitere Laubbäume 1. Ordnung zu pflanzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.05.2018 11:01 Uhr