Bauantrag MS Edition 2 GmbH zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage und Pool auf einem Teil des Grundstücks Fl.Nr. 614/17 an der Waldfriedenstraße 1;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 09.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 09.04.2018 ö 9

Sachverhalt

Bauherr: MS Edition 2 GmbH
Bauort: Waldfriedenstraße 1, Grundstück Fl.Nr. 614/17 (Grundstücksgröße =  3.685 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65B11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung

GR-Mitglied Kraus ist gem. Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) ausgeschlossen.

Das gegenständliche Grundstück war bereits im September und Dezember 2017 Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Das Grundstück ist intensiv mit schützenswerten Großbäumen eingegrünt, die sowohl durch die Planung im Vorbescheid als auch durch die aktuelle Planung betroffen sind. Dies ist der Positionierung der neuen Baukörper im Vergleich zum Bestand geschuldet. Bereits in den Vorbescheiden, die bislang seitens des Landratsamtes noch nicht genehmigt wurden war der Baumschutz und Baumbestand die entscheidende Frage- und Aufgabenstellung. Eine Fällung der erhaltenswerten Buchen wurden im Vorbescheid nicht in Aussicht gestellt. Ein Gutachten der Fa. TreeConsult wertet alle großen Bäume als nicht ausreichend Vital oder durch Pilzbefall erkrankt. Nach Begutachtung durch das Umweltamt ist dies aber nicht grundsätzlich ein Fällungsgrund. Vielmehr sollte eine konkrete Planung realisiert werden, die den Baumbestand nach Möglichkeit erhält.

Der Antragssteller plant nun auf der rückwärtigen Hälfte des Grundstücks ein Einfamilienhaus in E+1+D Bebauung mit Mansardenwalmdach (DG kein Vollgeschoss), Dreifachgarage und Pool.
Das Maß der baulichen Nutzung hinsichtlich der Grund- und Geschoßfläche mit der Hauptnutzung und den geplanten Nebenanlagen wird eingehalten. Eine Befreiung für die lange Zufahrt zum rückwärtigen Teil des Grundstücks in Höhe von 170,62 m² wird beantragt und sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden. Um die Versiegelung möglichst gering zu halten und auch den Erhalt der Bäume Nr. 28 und 29 zu gewährleisten sollte die Garage näher zur Straße situiert werden.

Die Festsetzung der Ortsgestaltungssatzung hinsichtlich Wandhöhe, Kniestock und Dachaufbauten werden eingehalten.

Das Bauvorhaben fügt sich gem. § 34 BauGB in die Umgebungsbebauung ein.

Der Stellplatznachweis wird mittels Dreifachgarage erbracht.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Der Baumbestandsplan liegt dem Umweltamt zur Beurteilung vor und wird spätestens zur Sitzung nachgereicht. Die Buche Nr. 23 wurde bereits mit Beschluss vom 18. Dezember 2017 zu Fällung freigegeben, da sie vom Umweltamt aufgrund Krankheit nicht als erhaltenswert eingestuft wurde. Die Rotbuche Nr. 20 bleibt erhalten. Hierzu sind entsprechende Schutzmaßnahme zu beauflagen und die auf dem Nachbargrundstück geplante Tiefgarage außerhalb des Kronenbereichs zu situieren.

Das Landratsamt wird gebeten, durch entsprechende Auflagen in der Baugenehmigung die Fällung von Bäumen vom tatsächlichen Baubeginn abhängig zu machen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Bäume so lange wie möglich auf dem Grundstück stehen bleiben können und erst dann eine Fällung vorgenommen wird, wenn die künftige Bebauung genehmigt und auch baulich unverändert ausgeführt wird.

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist gem. Art. 49 Gemeindeordnung von der Beratung und Beschlussfassung wegen persönlicher Beteiligung (Architekt) ausgeschlossen.

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Dreifachgarage und Pool herzustellen.

Einer Befreiung für die lange Zufahrt zum rückwärtigen Grundstück wird zugestimmt. Um die Versiegelung möglichst gering zu halten und auch den Erhalt der Bäume Nr. 28 und 29 zu gewährleisten,  ist die Garage näher zur Straße zu situieren.

Die Buche Nr. 23 wird zur Fällung freigegeben. Die Buche Nr. 20 ist mit entsprechenden Schutzauflagen zu erhalten. Eine ökologische Baubegleitung wird gefordert, um den Erhalt und Schutz des Baumes während der Bauphase zu gewährleisten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 09.05.2018 11:01 Uhr