Antrag Verena Breier zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Tiefgarage und Autoaufzug - Haus 2 - auf dem Grundstück Fl. Nr. 734 am Fliederweg 6;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.06.2018 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Verena Breier, München;
Bauort: Fliederweg 6, Grundstück Fl.Nr. 734 (Grundstücksgröße = 1.734 m²)
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 7; Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung


Für das bereits genehmigte Gebäude wurden zwischenzeitlich Käufer gefunden, die noch umfangreiche Änderungswünsche vorgelegt haben.

Das Gebäude wird um einen Quergiebel auf der Nordseite vergrößert. Grundrisse werden marginal verändert. Das Untergeschoss wird um einen Hauswirtschaftsraum, einen Abstellraum und ein Schwimmbad erweitert.
Die bisherige Garage wird durch eine Tiefgarage mit vier Stellplätzen ersetzt, deren Zufahrt durch einen Autolift erfolgt. Die unterirdischen Erweiterungen, die das Grundstück nur unterbauen erfolgen jeweils mit einer Erdüberdeckung von 1 m und mehr.

Die Lage des Baukörpers auf dem Grundstück, Wand- und Firsthöhen verändern sich zum genehmigten Plan nicht.

Das Maß der baulichen Nutzung mit der Hauptnutzung bleibt nach wie vor eingehalten. Die Grundfläche mit den Nebenanlagen wird um weitere 18 m² überschritten, liegt aber damit immer noch im maximalen, von der Gemeinde festgelegten Überschreitungsrahmen.

Die im Rahmen der ursprünglich Planung beantragten und bereits genehmigten Befreiungen vom Bebauungsplan B 7 hinsichtlich der Überschreitung des Bauraums und geänderten Dachform (Walmdach statt Flachdach) bleiben bestehen und werden erneut beantragt und sollten folgerichtig erneut befürwortet werden.

Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.

Die Nachbarunterschriften werden derzeit eingeholt.

Der Stellplatznachweis wird durch die Tiefgarage erbracht.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Änderungsantrag Neubau eines Einfamilienhauses mit Autoaufzug und Tiefgarage herzustellen.

Eine   Befreiung wegen Überschreitung der zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um ca.  31 m² wird befürwortet.

Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der festgesetzten Dachform und Errichtung eines Walmdaches wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.

Eine Befreiung wegen Überschreitung des festgesetzten Bauraumes wird aufgrund vorhandener Bezugsfälle befürwortet.

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                                           

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.07.2018 12:16 Uhr