Bauantrag Markus Reichenberger zur Aufstockung eines bestehenden Bungalows und Neubau einer Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 626/9 am Gartenweg 6;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 11.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Markus Reichenberger
Bauort: Gartenweg 6, Grundstück Fl.Nr. 626/9 (Grundstücksgröße = 2.830 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 65B11 v. 28.11.1911, Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012, §34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung
Der Antragsteller plant die Aufstockung eines bestehenden Bungalows mit einem Satteldach (Dachneigung 52°) sowie den Neubau einer Doppelgarage und eines Pools.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,15; GRZ 0,12) bleibt in der Hauptnutzung unberührt, da das neu errichtete Dachgeschoss kein Vollgeschoss ist. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird mit den nicht kompensierbaren Flächen (Garage, Pool) eingehalten. Durch die Zufahrt entsteht eine Überschreitung der Grundfläche mit den Nebenanlagen von ca. 22 m² - einer Befreiung sollte wie in ähnlichen Fällen befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird durch den Bau der Doppelgarage verbessert.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Laut Stellungnahme des gemeindlichen Umweltamtes steht eine Buche mit StU 2,40 m direkt am Gartenweg und hat ihre Krone teilweise südseitig über dem Bungalow ausgebildet. Durch die Aufstockung muss ein stärkerer Rückschnitt erfolgen. Die bereits im Bauantrag festgelegten Maßnahmen müssen unbedingt eingehalten werden und je nach Freistellung des Baumes und der Rinde auch evtl. ein Anstrich gegen Sonnenbrand erfolgen. Die üblichen Schutzmaßnahmen (kein Befahren des Wurzelraumes) müssen auch eingehalten werden.
Das geplante Vorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.
Beschluss
GR-Mitglied Kraus ist gem. Art. 49 Gemeindeordnung als beauftragter Architekt von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung eines bestehenden Bungalows sowie zum Neubau einer Doppelgarage und eines Pools herzustellen.
Die Zufahrt ist mit wasserdurchlässigen Belägen auszuführen. Eine Befreiung wegen Nichteinhaltung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 22 m² wird befürwortet.
Zum Erhalt der Buche mit StU 2,40 m sind entsprechende Schutzmaßnahmen zu beauflagen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 11.07.2018 12:16 Uhr