Hebesätze für die Gemeindesteuern;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Haushaltssitzung, 06.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Kämmerer Bader bezieht sich auf die ausführliche Darstellung im Finanzausschuss vom 08.12.2015 # 102 hinsichtlich des neuen Reformkonzeptes und der Anhebung des Nivelierungshebesatzes auf einheitlich 310 v. H. und die erstmalige Berücksichtigung von 10 Prozent der Steuereinnahmen, die die Nivelierungshebesätze übersteigen.
Durch die Erhöhung des Kreisumlagehebesatzes 2018 sind ab 01.01.2018 nunmehr 74,40% der Grundsteuereinnahmen B an den Landkreis als Kreisumlage abzuführen (bisher waren es 68,82 %).
Nach dem guten Ergebnis für das Jahr 2017 bei den Realsteuern insbesondere bei der Gewerbesteuer (rund 197 Mio. €) kann festgestellt werden, dass die Hebesätze für Gewerbesteuer und Grundsteuer für das Haushaltsjahr 2018 nicht verändert werden müssen.
Die Hebesätze werden erst nach der Vorberatung mit der Haushaltssatzung festgesetzt
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt
einstimmig nachfolgende Hebesätze für den Haushalt 2018:
Gewerbesteuer 240 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Grundsteuer B 200 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Grundsteuer A 300 v.H. (unverändert - wie bisher - )
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2018 14:22 Uhr