Beantwortung Anfrage GR-Mitglied Zeppenfeld aus der GR-Sitzung vom 24.07.2018, TOP 523 ö;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 23.10.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 23.10.2018 ö 12.1

Sachverhalt

Gemeinderatsmitglied Zeppenfeld berichtet, dass er beobachtet habe, dass die Schaltung der Ampelanlage an der Laufzorner Straße nicht in gleicher Weise für Fußgänger/Radfahrer funktioniere wie für den Pkw-Verkehr, d.h. wenn die Ampel mittels Induktionsschleife durch ein wartendes Auto in der Laufzorner Straße ausgelöst wird, bei Grünschaltung der Ampel Laufzorner Straße für die Fußgänger bei der Überquerung Oberhachinger Straße immer noch Rot angezeigt wird.

Des Weiteren sei an dieser Ampelanlage zu beobachten, dass trotz Rückstau auf der Oberhachinger Straße immer wieder in die Kreuzung eingefahren werde und sich somit eine Einfahrt von der Laufzorner Straße in die Oberhachinger Straße als schwierig gestalte. Könne man hier mit einem entsprechenden Schild „Bitte bei Rückstau - nicht in die Kreuzung einfahren“ reagieren.


Beantwortung:

Aufgrund der Weitergabe der Anfrage an das Landratsamt München teilte uns das zuständige Sachgebiet – Verkehrsrecht – nach Prüfung folgendes mit:

„Die zu Fuß Gehenden über die M 11 erhalten bei der Anlage an der Laufzorner Straße zumeist erst nach Anforderung ein Grünsignal. Hintergrund sind hier die verschiedenen Räum- und Schutzzeiten für PKW und zu Fuß Gehende.

Wenn lediglich eine Anforderung durch PKW vorliegt, muss der Verkehr auf der M 11 weniger lang unterbrochen werden als bei einer Fußgängerquerung, Dies dient also einer zügigeren Abwicklung des Hauptverkehrsstroms.

Um die Schulwegsicherheit zu verbessern und die Akzeptanz der Rotsignale durch Kinder zu gewährleisten, wurde bereits in der Zeit von 07.00 Uhr bis 08.00 Uhr auf diese Regelung verzichtet. In dieser Zeit wird bei einer Anforderung durch Kfz automatisch auch ein Grünsignal für zu Fuß Gehende über die M 11 geschalten.

Über die Nebenstraßen erhalten Fußgänger ohne gesonderte Anforderung ein Grünsignal, da hier die Schutz- und Räumzeiten im normalen Programmablauf ohne Probleme berücksichtigt werden können.

Angesichts der Nähe zum Marktplatz und der seit Jahren thematisierten Probleme von Rückstauungen sehen wir von einer weiteren Ausdehnung der automatischen Grünschaltung ab, da außerhalb der (morgendlichen) Schulwegzeit die Häufigkeit von Fußgängerquerungen deutlich geringer sein dürfte.

Hinsichtlich des Vorschlages, ein Hinweis gegen Überstauungen der Kreuzung anzubringen, verweisen wir auf § 11 Abs. 1 StVO: demnach darf bei stockendem Verkehr bereits aufgrund einer gesetzlichen Grundlage nicht in die Kreuzung eingefahren werden. Darüber hinaus besteht auch in diesen Fällen das sog. Verbot der Doppelbeschilderung (vgl. Rn. 2 VwV zu den §§ 39 bis 43 StVO), welches einerseits auf die Eigenverantwortlichkeit aller Verkehrsteilnehmer abstellt. Andererseits soll dadurch verhindert werden, dass an vergleichbaren Stellen ohne weitere Beschilderung der Eindruck entsteht, die gesetzlichen Regelung wäre nicht umzusetzen.

Wir verstehen den Unmut über die Rückstauungen in der Kreuzung sehr gut, jedoch ist die Anbringung entsprechender Hinweisschilder aufgrund des Verbots der Doppelbeschilderung nicht möglich.“

Datenstand vom 21.11.2018 11:32 Uhr